01.12.2020

Geflügelpest bei einem Wildvogel in Stormarn

Bei einem in der Gemeinde Zarpen gefundenen verendeten Kranich ist die Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenzavirus) festgestellt worden.

Das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) hat den Virustyp H5N8 bestätigt. Während eine Infektion mit diesem Virustyp für Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen usw.) und für Greifvögel tödlich endet, sind bisher keine Infektionen eines Menschen mit diesem Virustyp bekannt.

Um einen etwaigen Eintrag des Erregers in Geflügelhaltungen zu verhindern, ist im gesamten Kreisgebiet bereits am 10. November eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben angeordnet worden. Der Kreis Stormarn hatte dazu eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bekanntgemacht.

Auch die vom Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung erlassene Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen sollten unbedingt eingehalten werden. Beide Allgemeinverfügungen sind über die Homepage des Kreises zu finden.

Um den Erreger nicht weiter zu verbreiten, wird gebeten, verendete Wasservögel bzw. Greifvögel an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung bzw. dem Veterinäramt unter 04531 / 160-1324 zu melden. Von dort wird dann eine Beprobung und eine fachgerechte Entsorgung durchgeführt.

Sollten Geflügelhaltungen im Kreisgebiet noch immer nicht beim Veterinäramt angemeldet sein, muss dieses zum Schutz der umliegenden Geflügelhaltungen schnellstens nachgeholt werden.