02.03.2020

Jagdscheine nur nach Abfrage beim Verfassungsschutz

Die Erteilung und  Verlängerung von Jagdscheinen, jagd-, waffen- sowie sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sind seit dem 20.02.2020 aufgrund des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes nur nach vorheriger Beteiligung des Verfassungsschutzes möglich.

Durch die notwendigen Anfragen können diese Erlaubnisse nicht mehr sofort ausgestellt werden, sondern erst nach entsprechender Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Rückmeldung des Verfassungsschutzes und daher z. Zt. nicht absehbar. Anträge können wie gewohnt gestellt werden. Die Ausfertigung der Erlaubnisse erfolgt allerdings verzögert.

Aktuelle Entwicklungen werden an dieser Stelle veröffentlicht.