Kreis Stormarn ergänzt seine Allgemeinverfügung zu den Ladenöffnungszeiten
Die Regelung zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten vom 19.03.2020 wird mit dieser Allgemeinverfügung ergänzt.
Abweichend dürfen Apotheken und Tankstellen an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden und auch an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag öffnen.
Die Anordnung gilt bis zum 19. April 2020. Die Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 wird aufgehoben.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.
Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen) auf der Startseite unter „Bekanntmachungen“ amtlich bekanntgemacht.