Landesregierung verlängert und ergänzt die Corona-Bekämpfungsverordnung und die Corona-Quarantäneverordnung
Die Landesregierung hat die bestehenden Landesverordnungen bis zum 04. Oktober 2020 verlängert. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Es werden Erleichterungen für die professionelle Ausübung von Tanz und Musikdarbietungen durch reduzierte Abstandsregeln erleichtert (§ 5 Abs. 2)
- für Theater, Konzerte und Kino werden die Möglichkeiten der Durchführung von Veranstaltungen erleichtert (§ 5 Abs. 5)
- im neu eingefügten § 6a wird die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Behörden konstituiert
- in Fahrgegeschäften zum Beipiel auf Jahrmarkten oder in Freizeitparks gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (§10 Abs. 4)
- beim Sport wird die Möglichkeit des Zuschauens für Aufsichtspersonen von Minderjährigen geschaffen (§ 11 Abs. 4)
- die Möglichkeiten der Durchführung von außerschulischen Bildungsangeboten in Kohorten ist erleichtert worden (§ 12a)
- bei den Reiseverkehren zu touristischen Zwecken sind Erleichterungen für den Aufenthalt in den Bussen normiert worden (§ 18)
In der Corona-Quarantäneverordnung wird zur Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionen eine Ergänzung der von der Quarantänepflicht ausgenommenen Personen in § 2 vorgenommen.
Den genauen Wortlaut können Sie der Internetseite des Kreises Stormarn entnehmen.