17.03.2020

Nochmalige Verschärfung und Konkretisierung der Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung des Corona-Virus beschlossen – Tagestourismus wird ausgesetzt, Restaurants bleiben geschlossen

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am heutigen Abend zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen.

In einer Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein werden dabei folgende Maßnahmen verordnet:

Beherbergung

Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Tagestourismus wird ausgesetzt

Reisen aus touristischem Anlass sind ab Mittwoch, 18.03.2020, untersagt. Dies kann kontrolliert und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Darüber hinaus werden alle touristischen Beherbergungsbetriebe, darunter Hotels und Campingplätze, aber auch Yacht- und Sportboothäfen geschlossen. Alle Touristen sind verpflichtet, ihre Unterkünfte bis zum 19. März zu verlassen.

Gaststätten bleiben geschlossen

Ebenfalls geschlossen bleiben alle gastronomischen Betriebe im Land – Ausnahmen gelten nur für Liefer- und Abholservices.

Auch der Einzelhandel muss schließen

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, sofern es sich nicht um Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) oder den Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Ferner wird mit einer neuen Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn, welche die am 15. März 2020 erlassene  Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet des Kreises Stormarn ersetzt, u.a. folgende Regelung aufgenommen:

Veranstaltungen

Auch private Veranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen sind nun ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen zu untersagen. Unabhängig davon ist zu empfehlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.

Grundversorgung bleibt gesichert

Ministerpräsident Günther betonte, die Landesregierung stelle die Versorgung der Menschen mit allen lebensnotwendigen Dingen sicher. Darum blieben Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken und weitere Geschäfte geöffnet. Alle anderen Einzelhandelsgeschäfte bleiben allerdings ab Mittwoch bis zum 19. April geschlossen.

Hilfsprogramm angekündigt

Das Land betrachte die derzeitige Lage als eine außergewöhnliche Notsituation, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Deshalb werde der Landtag der Landesregierung morgen die Genehmigung erteilen, Kredite in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro aufzunehmen. "Große Herausforderungen brauchen starke Antworten", sagte die Ministerin. Das Land sei voll handlungsfähig und wolle nun die Menschen und Unternehmen unterstützen, die durch die Corona-Epidemie in Existenznot gerieten.

Heinold dankte den Frauen und Männern in den Krankenhäusern, bei der Polizei, im Ehrenamt, aber auch an den Supermarktkassen für ihr großes Engagement: "Allen, die helfen, ein dickes und von Herzen gemeintes Dankeschön!" Sie erlebe in diesen Tagen, wie viele Menschen sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgingen. "Allen anderen möchte ich sagen: Nehmt eure Eigenverantwortung wahr – wir werden es nur gemeinsam schaffen."

Anschlussregelungen für die Kinderbetreuung

Auch für den Rest der Woche kündigte Ministerpräsident Daniel Günther eine Notfallbetreuung für Schulkinder der Klassenstufen 1 bis 6 an. Insgesamt sei aber festzustellen, dass nur wenige Eltern die Notbetreuung in Anspruch nähmen, sagte der Regierungschef.

Distanz wahren, Leben retten

Die Landesregierung wolle es den Menschen weiterhin ermöglichen, das Haus zu verlassen und an die frische Luft zu gehen, sagte Günther. Ausgangssperren seien derzeit nicht geplant. Das Ziel müsse aber weiterhin sein, die Infektionsketten zu unterbrechen, betonte der Ministerpräsident. "Deshalb meine herzliche Bitte: Meiden Sie Menschenansammlungen und gehen Sie lieber dorthin, wo wenige Menschen sind."

Kreispräsident Harmuth: „Jetzt ist auch gesunder Menschenverstand gefordert. Jeder muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Ich bitte die Bevölkerung, den getroffenen Maßnahmen Folge zu leisten, damit das Virus ausgebremst werden kann“.

Landrat Dr. Henning Görtz: „Die Corona-Krise bedeutet für uns alle tiefe Einschnitte in den Alltag, das Freizeitverhalten und das Berufsleben. Kinderbetreuung muss neu geregelt werden, Geschäfte werden geschlossen oder Arbeitsbedingungen ändern sich. Alle Experten sagen jedoch, dass die jetzt getroffenen Maßnahmen dringend erforderlich sind. Der Kreis Stormarn unternimmt alles, um die Folgen der Krise weiterhin gut im Griff zu behalten

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Landesverordnung sowie der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn. 

Der Kreis Stormarn hat die Landesverordnung sowie seine Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen) auf der Startseite unter „Bekanntmachungen“ amtlich bekanntgemacht.