Überprüfung der Umsetzung der Landesverordnung und der Allgemeinverfügungen des Kreises Stormarn
Seit Freitag d. 20.03. kontrollieren Mitarbeiter der Kreisverwaltung in Außenkontrollen stichprobenweise, ob die Auflagen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der entsprechenden Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 23.03.2020 bekannt sind und erfüllt werden.
Die Kontrollen werden im Rahmen der Amtshilfe intensiv durch die örtlichen Ordnungsbehörden unterstützt und erfolgen in allen kreisangehörigen Kommunen.
Die Kontrollen zielen insbesondere auf die Einhaltung der Kontaktsperre, der Regelungen zur Schließung von Einrichtungen und der allgemeinen Hygieneregeln im Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürger ab.
In die Kontrollen werden Anbieter von Freizeitaktivitäten (außerhalb von geschlossenen Räumen), Spielplätze, Spezialmärkte, öffentliche und private Sportanlagen und ähnliche Einrichtungen wie Boule- und Minigolfplätze, Reit-, Tennisplätze sowie Hundeschulen und –ausbildungsplätze u.a. einbezogen.
Im Wesentlichen werden die Vorgaben von den Bürgerinnen und Bürgern beachtet.
In den nächsten Tagen sind weitere Kontrollen geplant.