29.12.2021

Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 29.12.2021 über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2b der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes besondere Schutzmaßnahmen insbesondere zu Silvester 2021 und Neujahr 2022 getroffen werden

Der Kreis Stormarn hat mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tage in Abstimmung mit den Ämtern, Städten und Gemeinden im Kreis Bereiche festgelegt, in denen zwischen dem 31.12.2021, 18.00 Uhr, und dem 01.01.2022, 6.00 Uhr, Ansammlungen von mehr als 10 Personen untersagt sind, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich und zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von Silvesterknallern, Böllern u.ä. auf diesen Flächen untersagt. Die Einschränkungen betreffen Flächen in den Gemeinden Jersbek und Ammersbek sowie in den Städten Bargteheide, Glinde und Reinbek.

Die Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite des Kreises Stormarn und unter den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.