Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel für weite Teile des Kreises Stormarn ab Samstag, 08.05.2021
Der Kreis Stormarn hat seine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Stallpflicht vom 10.11.2020 heute geändert und amtlich bekannt gemacht.
Ab Samstag, 08.05.2021 endet somit die Stallpflicht für weite Teile des Kreises Stormarn.
Lediglich in einem 500 Meter breiten Uferstreifen um die Binnengewässer Großensee, Lütjensee, Mönchteich und Stenzerteich ist von dieser Änderung ausgenommen. Dort gilt weiterhin die Stallpflicht! Dies betrifft Gebiete der Gemeinden Großensee, Lütjensee, und Trittau.
In diesen Gebieten wurde verstärkt und seit April nahezu ausschließlich infizierte Tiere gefunden. Da sich in den gewässerreichen Gebieten zahlreiche Wasservögel zum Rasten und Brüten sammeln, lässt das Seuchengeschehen die Aufhebung der Stallpflicht hier nicht zu.
Es ist somit in den genannten Gebieten mit einem erhöhtem Risiko zu befürchten, dass es durch infizierte Wildvögel zu einer Einschleppung der Geflügelpest in die Geflügelbestände des Umlandes kommt, da es sich bei dem Erreger um einen hochansteckenden Typ handelt.
In allen übrigen Gebieten des Kreises Stormarn kann das Geflügel ab Samstag wieder frei gehalten werden.
Funde von Geflügelpest-Viren bei Wildvögeln in Deutschland sind aktuell rückläufig, dennoch werden weiterhin infizierte Vögel (insbesondere Gänse und Greifvögel) vor allem aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gemeldet.
Der Frühjahrszug von nordischen Wasservögeln ist nach wie vor nicht abgeschlossen, so dass nach aktueller Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) weiter mit einer allerdings rückläufigen Populationsdynamik und mit weiter rückläufigen Fallzahlen zu rechnen ist.
Nach Empfehlung des FLI sollte die Aufstallung von Freilandgeflügel im Umfeld von Geflügelpest-Fundorten als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen oder beibehalten werden.
Auch im Kreis Stormarn sind die Funde von positiven Wildvögeln seit April stark rückläufig. Seit dem 14. April 2021 wurde kein positiver Wildvogel mehr im Kreis Stormarn gefunden.
Die heutige Änderung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung betrifft jedoch nicht die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art. Diese sind weiterhin verboten!