Aufhebung einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung
Der Kreis Stormarn hat seine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 08. März 2021 zur Festlegung eines Sperrbezirks sowie eines Beobachtungsgebietes zum Schutz vor der Geflügelpest inklusive der Änderung vom 6. April 2021 aufgehoben. Die bislang geltenden Schutzmaßregeln bestehen damit nicht mehr.
Möglich wurde die Aufhebung dadurch, dass das in dem Ausbruchsbetrieb gehaltende Geflügel getötet und unschädlich beseitigt wurde sowie die weiteren Maßnahmen aus der Geflügelpest-Verordnung nun abgeschlossen sind. Insbesondere wurden sämtliche Geflügelhaltungen im Beobachtungsgebiet untersucht. Weitere positive Fälle der Geflügelpest sind glücklicherweise nicht aufgetreten.
Nachdem somit alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen durchgeführt wurden, ist die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln im Kreis Stormarn somit erloschen.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde am 9. April 2021 über die Homepage des Kreises Stormarn amtlich bekannt gemacht (www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen). Sie gilt ab Samstag, 10. April 2021.
Aus gegebenem Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel aus der Allgemeinverfügung vom 10. November 2020 weiterhin uneingeschränkt gilt. Nach wie vor ist die Virus-Last im Kreis Stormarn hoch, zahlreiche Untersuchungsergebnisse von Wildvogel-Kadavern belegen dies.