12.11.2021

Geflügelpest auch bei Wildtieren im Nachbarkreis Herzogtum Lauenburg festgestellt

Biosicherheit in allen Geflügelhaltungen sollte überprüft werden

Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest erfolgten nun auch im Kreis Herzogtum Lauenburg in der Nähe der Kreisgrenze zu Stormarn die erste Feststellung von Geflügelpest bei Wildgänsen. Die Graugans wurde in Sandesneben gefunden.

Die weitere Entwicklung wird vom Veterinäramt intensiv beobachtet, um über weitere Maßnahmen, wie z.B. eine Aufstallung / Teilaufstallung des Geflügels zu entscheiden.

Der Kreis Nordfriesland meldete Mitte Oktober die ersten neuen Fälle in Schleswig-Holstein. Zwischenzeitlich erfolgten weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Plön.

Zudem ist am 23.10.2021 der erste Geflügelpestfall in einer Hausgeflügelhaltung bei Mastgänsen im Kreis Dithmarschen und weitere Fälle am 31.10.2021 im Kreis Steinburgund am 05.11.2021 im Kreis Pinneberg amtlich festgestellt worden.

Das Geflügelpest-Geschehen in Schleswig-Holstein weitet sich somit aus. Auch in den benachbarten Ländern (u.a. Dänemark, Schweden, Polen) und Bundesländern (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) erfolgten bereits Nachweise der Geflügelpest.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden nun erneut zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, sind zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.

Für weitere Fragen oder falls die Geflügelhaltung bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfond registriert worden ist, sollte Kontakt zum Veterinäramt gesucht und die Registrierung bei der jeweiligen Stelle nachgeholt werden.

Entsprechende Dokumente sind auf der Homepage des Kreises Stormarn zu finden.

Bürgerinnen und Bürger, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollten diesen Fund bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder beim Veterinäramt melden.

Von dort erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch die Veterinäraufsicht des Kreises. Bereits stark verweste oder skelettierte Vögel sind nicht mehr untersuchungsfähig und sollten direkt entsorgt werden.

Für  Meldungen und spezielle Rückfragen ist die Veterinäraufsicht zu erreichen unter 04531 / 160 1425 sowie per E-Mail an  oder -1324  und  per E-Mail unter veterinaerwesen@kreis-stormarn.de.

Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreitet können.

Seit November vergangenen Jahres war der Geflügelpest-Erreger bei zahlreichen, verendeten Wildvögeln in ganz Schleswig-Holsteinnachgewiesen worden. Um eine Verbreitung des Virus und einen Eintrag in private Haltungen und gewerbliche Betriebe zu verhindern, galten deshalb strenge Biosicherheitsmaßnahmen, sämtliche Geflügel-Ausstellungen waren verboten und die Tiere mussten in geschlossenen Ställen gehalten werden.  

Das Landwirtschaftsministerium hat Hinweise zur praktikablen Umsetzung von vorbeugenden Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in Geflügelhaltungen in einer Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

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