15.12.2021

Gemeinsamer Appell von Kreisveterinäramt, Untere Jagdbehörde, Kreisjägermeister und Kreisjägerschaft

Die Afrikanische Schweinepest ist bis auf 72 Kilometer an Schleswig-Holstein vorgerückt. Eine Ausbreitung der Epidemie in unseren Kreis ist jederzeit möglich. Gleichwohl kann die Gefahr der Einschleppung durch vorbeugende Maßnahmen zumindest abgeschwächt / verzögert werden.

Die unten genannten Ämter und Institutionen weisen daher nachdrücklich auf folgende Faktoren hin und appellieren an eine strikte Umsetzung:

Bei den noch ausstehenden Jagden/Drückjagden ist das Schwarzwild im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben intensiv zu bejagen. Von beschränkenden Freigaben, die sich nicht aus dem Jagd- und Tierschutzgesetz (Mutterschutz) ergeben, ist abzusehen. Die Verringerung des Schwarzwildbestandes ist prioritäres Ziel.

Das Aufbrechen von Schwarzwild im Rahmen von Gesellschaftsjagden soll zentral auf einem dafür geeigneten Platz erfolgen. Aufbrüche, Schwarten, Zerwirkreste (und natürlich auch das Fallwild) sollten über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden. Wichtig ist auch, dass erlegtes Schwarzwild nur in auslaufsicheren und abgedeckten Behältnissen transportiert wird.

Erlegtes Schwarzwild (auf Drückjagden und auch auf Einzelansitz) ist neben der obligaten Trichinenschau auch auf Infektion mit ASP mittels Schweißprobe zu beproben. Bei Fall- und Unfallwild sind für die Untersuchung auf ASP 2 Tupfer pro Stück als Ersatz für die Schweißprobe zu entnehmen. Je früher ein Infektionsherd erkannt wird, desto wirksamer können die zu ergreifenden Maßnahmen greifen.

Probenmaterial ist beim Veterinäramt zu erhalten. Auf Grund der Corona-Lage bitte unter 04531-160-1324 oder -1425 oder per Mail (veterinaerwesen@kreis-stormarn.de) vorbestellen.
Jagdreisen in bereits mit ASP kontaminierte Gebiete sind zu unterlassen.

Nach Teilnahme an Jagden außerhalb des Kreises Stormarn sind vor der Rückkehr in den Kreis und vor Betreten von Jagdrevieren mit Schwarzwildvorkommen oder der Teilnahme an weiteren Jagden insbesondere das Schuhwerk sowie alle Gegenstände (auch Autos, Ladeflächen, Radkästen usw,) die mit Schwarzwild bzw. mit blutkontaminiertem Erdreich in Berührung gekommen sein könnten, zu desinfizieren!

Die Jagdkleidung ist für den Transport vor Ort z. B in blaue Müllsäcke zu packen und zu Hause dann bei 6o*C zu waschen. Das Schuhwerk ist nach dem Desinfizieren und vor erneutem Gebrauch 14 Tage einzulagern. Geeignete Desinfektionsmittel können gerne beim Veterinäramt erfragt werden.

Ein vorab durchgeführter negativer ASP-Test ist Voraussetzung für das Verbringen von Schwarz-wildkörpern und Teilen in den Kreis Stormarn.

  • Christof Heilkenbrinker, Kreisveterinäramt
  • Uwe Danger, Kreisjägermeister
  • Claudia Kluge, Jagdbehörde
  • Dierk Mühle, 1. Vorsitzender Kreisjägerschaft