11.06.2021

Keine Verlängerung der Allgemeinverfügungen des Kreises

Der Kreis Stormarn wird seine Allgemeinverfügungen, die zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen, Bahnhaltepunkten und innerörtlichen Haltestellen und an bezeichneten bzw. gekennzeichneten öffentlich zugänglichen Bereichen verpflichtet sowie auch das Verbot zum Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken in öffentlichen Verkehrsflächen unter freiem Himmel, mit Ablauf des 13. Juni nicht mehr verlängern.

Hierauf hat sich das Gesundheitsamt des Kreises nach Rücksprache mit dem Kommunen verständigt. Bei dem derzeitigen niedrigen Infektionsgeschehen im Kreisgebiet wäre eine Verlängerung nicht geboten.

Der Landrat bittet die Stormarner Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden Regelungen zu Abstand und Hygiene weiterhin einzuhalten und dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, gern auch freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu nutzen.

„Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist ein weiterer Schritt zur Rückkehr zu einem normaleren Zusammenleben. Dennoch müssen wir weiterhin vorsichtig sein und damit uns und andere schützen.“ so Landrat Dr. Görtz.

Andere Regelungen aus der Landesverordnung, die zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichten, etwa im ÖPNV, Einzelhandel oder auf Wochenmärkten, sind von dieser Aufhebung nicht betroffen.