17.03.2021

Keine weiteren Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein ab nächster Woche

Bei kreisweiter Inzidenz über 50 Einzelhandel nur nach vorheriger Terminabsprache

Kiel. Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung entschieden, in der kommenden Woche keine weiteren Öffnungsschritte zuzulassen. Das gilt besonders für die Bereiche der Außengastronomie, der Kultureinrichtungen und des Sports.

Mit Blick auf die Situation im Bereich der Beherbergung und Gastronomie wird die Landesregierung die Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag, 22. März, abwarten und erst danach eine Entscheidung treffen. Dazu gebe es auch eine enge Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern.

Die Entwicklung des Infektionsgeschehen zeige: „Wir müssen in dieser Situation weiter vorsichtig sein“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (17. März) in Kiel. Er verwies dazu auf den Stufenplan, der nach dem Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch eine Rücknahme von Öffnungsschritten beinhalte. Dieser Stufenplan habe sich bewährt.

Wie Günther weiter sagte, müsse in Regionen, in denen die Inzidenz auf über 100 steige, mit weitergehenden Maßnahmen reagiert werden. Das zeichne sich für den Kreis Segeberg ab, der aktuell eine Inzidenz von 96,7 ausweist.

In insgesamt sechs der 15 Kreise und kreisfreien Städte liegt die Inzidenz über dem Wert von 50. In dieser Lage ist es aus Sicht der Landesregierung keine Option, an den derzeit geltenden Öffnungen im Einzelhandel flächendeckend festzuhalten.

Beschlossen wurden für Schulen, Kitas, Krippen, Horte und den Einzelhandel ab Montag, 22. März:

Einzelhandel: Ab dem kommenden Montag ist für den Einzelhandel die Inzidenz in den einzelnen Kreisen ausschlaggebend, da sich das Infektionsgeschehen in den einzelnen Kreisen stark unterscheidet.

Bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 bleibt der Einzelhandel dort geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Kundinnen und Kunden die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click&Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 qm zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält.

Die Kontaktdaten müssen dabei erhoben werden und die Hygieneregeln nach § 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung eingehalten werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch digital erfolgen, z.B. durch Apps.

Bei einer Inzidenz über 100 ist der Einzelhandel zu schließen, bestellte Waren können nach Voranmeldung abgeholt werden (Click&Collect). Die Entscheidung über Öffnungen oder Schließungen werden weiterhin im Wochenrhythmus getroffen.

Schulen: Die grundsätzlich beschlossene Öffnung von Schulen bleibt bestehen:
Jahrgänge 1 – 6: Präsenzunterricht, Jahrgänge 7 – Q1: Wechselunterricht, Abschlussjahrgänge: Präsenzangebote. Eine Ausnahme bildet die Insel Helgoland, auf der für alle Jahrgangsstufen Präsenzunterricht angeboten werden kann.

Ausnahmen davon gelten ab dem 22. März in folgenden Kreisen/kreisfreien Städten:

Stadt Flensburg

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Kreis Herzogtum Lauenburg

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7 bis Q1: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Kreis Segeberg

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht.
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen weiterhin stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheidet(n) die Schulleitung(en) über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens.

An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt.

Krippen, Kitas, Horte: Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die Landesregierung ist ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort. Das Vorgehen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter mit den Kommunen verabredet. Ausnahmen vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind ab dem 22. März:

  • Kreis Segeberg: Kitas, Krippen und Horte bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb;
  • Stadt Flensburg: Bleibt beim eingeschränkten Regelbetrieb;
  • Kreis Herzogtum Lauenburg: Bleibt beim eingeschränkten Regelbetrieb.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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Der Inzidenzwert des Kreises Stormarn liegt heute bei 64,3.