Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an öffentlich zugänglichen Bereichen und in Kitas
Zukünftig Besuch von bis zu zwei registrierten Besuchspersonen je Bewohner in Pflegeheimen möglich
Die Allgemeinverfügung des Kreises, die verpflichtet, an bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen, auf allen Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen, Bahnhaltepunkten und innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird bis zum 14. 02. 2021 verlängert.
Dies betrifft auch alle erwachsenen Personen, die in Angeboten der Kindertagesbetreuung arbeiten.
Zu tragen ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung, also eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP 2, N95 oder KN95.
Die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn in Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe, Werkstätten und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen läuft zum 31.01.2021 aus.
Damit entfällt u.a. die gegenüber der Landesverordnung verschärfte Besucherregelung, wonach nur eine festgelegte Besuchsperson pro Bewohner zulässig war. Ab Montag dürfen wieder zwei Personen registriert werden.
Sie finden die Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Stormarn.