Landesregierung verlängert die Regelungen der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung bis 21. Februar - Danach sind Änderungen geplant
Bund und Länder haben am 10. Februar im Wesentlichen eine Verlängerung der Beschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bis zum 07. März beschlossen. Mit der neuen Beschlusslage des Bundes bleiben die schon bestehenden Regelungen weiterhin gültig, sofern dort keine abweichenden Festlegungen getroffen worden sind.
Die Länder sollen Ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 07. März verlängern.
Insofern behalten bestehende Regelungen wie z.B. die Kontaktbeschränkungen, die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im ÖPNV sowie in und vor Geschäften, die Aufforderung an Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen, weiterhin ihre Gültigkeit.
Andererseits sollen Friseurbetriebe unter Auflagen zur Hygiene ab 1. März wieder öffnen.
Nächste Öffnungsschritte können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länger erfolgen. Das könnte dann z.B. die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, die Öffnung von Museen, Galerien oder der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.
Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.
Die Landesregierung hat am 12. Februar die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis einschließlich 21. Februar verlängert. Die bisherigen Regelungen z.B. zu Kontaktbeschränkungen, in Pflegeeinrichtungen und Kitas usw. bleiben dementsprechend bis dahin in Kraft. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert.
In der kommenden Woche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. Geplant ist u.a., dass Kindertagesstätten ab dem 22. Februar den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen wiederaufnehmen können. Weitere Rücknahmen von Einschränkungen, beispielsweise für Individualsport unter bestimmten Bedingungen, Wildparks und Friseurbetriebe, sind für den 1. März vorgesehen.
Über „Schulöffnungen vorsichtig und in kleinen Schritten“ hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 11. Februar bereits informiert.
Die Landesverordnung tritt ab Sonntag, 14.02.2021 in Kraft und ist bis 21. Februar 2021 befristet. Den genauen Wortlaut der Landesverordnungen finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Folgende Allgemeinverfügungen des Kreises Stormarn wurden angepasst und/oder verlängert:
- Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zur Maskenpflicht - Anlage
- Allgemeinverfügung für Grenzpendler und Grenzgänger
Sie finden die Allgemeinverfügungen auch auf der Internetseite des Kreises Stormarn.