Maßnahmen zur Inzidenz über 50 bleiben im Kreis Stormarn unverändert – Testpflicht in Schulen
Da im Kreis Stormarn die Inzidenz weiterhin den Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern überschreitet, bleibt es nach Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt des Kreis Stormarn und dem Landeskabinett für den Zeitraum vom 19. bis 25. April 2021 bei den bestehenden Regelungen.
Für den Einzelhandel gilt somit weiterhin Click & Meet. Die Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen und in Krippen, Kitas und Horten findet der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.
Mit Ende der Osterferien gilt ab Montag den 19.04.2021 in den Schulen für die
- Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht
- Jahrgangsstufen 7 bis 13 Wechselunterricht
- Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Für den Präsenzunterricht gilt eine Testpflicht. Hierfür müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie für das Schulpersonal zweimal wöchentlich einen Test durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen.
Landrat Dr. Görtz: „Mit Blick auf die aktuelle Inzidenz von 89,7 (Stand 16.04.2021) in unserem Kreis ist zu befürchten, dass wir – wie unsere Nachbarkreise – kurzfristig die 100er-Marke überschreiten. Dies würde verschärfende Maßnahmen u.a für den Einzelhandel, Schule, Kita, Außengastronomie und Kontaktbeschränkungen bedeuten. Daher ist meine eindringliche Bitte, sich an die Regeln zu halten, und private Kontakte, insbesondere in geschlossenen Räumen, auf ein Minimum zu reduzieren.“
Die als Anlage beigefügte Allgemeinverfügung des Kreises gilt ab 19. April und ist befristet bis zum 25. April 2021. Eine Verlängerung ist möglich.