Schulen und Kitas im Kreis Stormarn ab Donnerstag wieder geöffnet
Auch Einschränkungen im Einzelhandel, der Außengastrono-mie und bei Freizeit- und Kulturangeboten werden gelockert
Sofern der Inzidenzwert im Kreis Stormarn auch am morgigen Dienstag weiterhin unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegt, werden mit Wirkung von kommenden Donnerstag, 6. Mai, die Regelungen der sog. „Bundesnotbremse“ wieder aufgehoben. Parallel dazu werden auch die Schulen und Kitas wieder geöffnet. Konkret bedeutet dies:
- Schulen: Nach Rücksprache mit den Entscheidungsträgern werden die Schulen am Donnerstag, 6.5., in die Stufe 2 des Coronareaktionsplans wechseln. Für die Schulen im Kreis Stormarn bedeutet dies, dass die Klassenstufen 1-6 in den Präsenzunterricht, die Klassenstufe 7/8 in den Wechselunterricht zurückkehren. Die Q1-Jahrgängen sowie die Abschlussklassen erhalten Präsenzangebote. Dies alles unter Einbehaltung der bisherigen Teststrategie.
Eine offizielle Mitteilung des Bildungsministeriums erfolgt morgen im Laufe des vormittags. - Kitas: Kindertagesstätten und Kindertagespflege gehen ab Donnerstag in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
- Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdatenbetreten.
Die Betreiberinnen und Betreiber haben Erhebungsdatum und –uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu erheben und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren.
Bei Einsatz einer Software zur Erhebung der Kontaktdaten (z.B. Luca) muss für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht werden.
Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. - Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten werden.
- Die Außengastronomie kann unter den Voraussetzungen aus 7 § der Corona-Bekämpfungsverordnung öffnen. Dazu gehören neben einem Hygienekonzept die vorherige Terminreservierung sowie die Möglichkeit des Sitzens an festen Plätzen. Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr unzulässig.
Der Kreis wird in Kürze seine Allgemeinverfügung über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen zu Donnerstag aufheben und durch eine Allgemeinverfügung über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen ersetzen.
Für alle weiteren, nicht aufgeführten Bereiche gelten ab Donnerstag wieder die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Landrat Dr. Henning Görtz: „Das Land hatte auf Basis der Inzidenzlage in der vergangenen Woche entschieden, dass die Schulen und Kitas auch in der Woche vom 3. bis zum 7. Mai geschlossen bleiben.
Da die Zahlen nun seit dem vergangenen Mittwoch wieder stabil unter 100 liegen und außerdem durch unser Gesundheitsamt keine besonderen Infektionsschwerpunkte in Schulen und Kitas festgestellt wurden, erlaubt es der Erlass des Landes, die Einschränkungen für Schulen und Kitas zeitgleich mit der sog. „Bundesnotbremse“ aufzuheben.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium, die am gestrigen Sonntag stattfand, wird der Kreis Stormarn von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.“
Die Entscheidung sei für viele Familien im Kreis Stormarn eine wichtige und gute Nachricht. „Zahlreiche Familien geraden derzeit aufgrund der doppelten Herausforderung durch Kinderbetreuung oder Homeschooling und beruflicher Tätigkeit an ihre Belastungsgrenzen.
Darum zählt jeder Tag, durch den wir diese Belastung verkürzen können. Bei einer Inzidenz von aktuell 84,8 (Stand heute) und keiner besonderen Infektionslage in den Einrichtungen gibt es keinen Grund mehr, auch nur einen Tag länger zu warten als es Bund oder Land verlangen“.