01.06.2021

Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an öffentlich zugänglichen Bereichen

Die Allgemeinverfügung des Kreises, die verpflichtet, an bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen, auf allen Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen, Bahnhaltepunkten und innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird bis zum 13.06.2021 verlängert.

Grund hierfür ist, dass es im Kreis Stormarn trotz sinkender Fallzahlen immer noch auf einem höheren Niveau zu Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus. Weiterhin sind nicht alle Infektionsketten nachvollziehbar. Insbesondere die Ansteckungsquelle lässt sich nicht immer ermitteln.

Zusätzlich gilt auch an den durch die Kommunen mitgeteilten innerörtlichen öffentlich zugänglichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, die Verpflichtung fort. Einzig der Bereich in Ahrensburg wurde nach Mitteilung der Stadt nicht mehr mit ausgewiesen.

Gleichwohl gilt auf dem Ahrensburger wie auch auf allen anderen Wochenmärkten die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 8 Abs. 4 der Landesverordnung fort.

Die Allgemeinverfügung und die Anlage sind auch unter den Amtlichen Bekanntmachungen des Kreises einsehbar.