Aufstallungspflicht wegen Geflügelpest im Kreis Stormarn
Bei mehreren verendet aufgefundenen Wildvögeln hat sich der Verdacht auf das Vorliegen der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenzavirus) bestätigt.
Das Nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) hat den Virustyp H5N1 mit Befund vom 10. Januar 2022 bei einer Nonnengans in der Gemeinde Steinburg, bei einer Stockente in der Gemeinde Trittau sowie mit Befund vom 12. Januar 2022 bei einem Höckerschwan in der Gemeinde Grabau bestätigt.
Um einen etwaigen Eintrag des Erregers in Geflügelhaltungen zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises mit Allgemeinverfügung vom 12. Januar 2022 im gesamten Kreisgebiet eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderen Arten angeordnet.
Das Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Die Biosicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten.
Es wird gebeten, verendete Tiere nicht ohne geeignete Schutzausrüstung zu transportieren, um den Erreger nicht weiter zu verbreiten. Meldungen über den Fund toter Vögel richten Sie bitte an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- bzw. Amtsverwaltung.
Sollten Geflügelhaltungen im Kreisgebiet bisher nicht beim Veterinäramt angemeldet sein, muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind hier zu finden.