17.03.2022

Informationen zum Umgang mit aus der Ukraine mitgebrachten Heimtieren

Die Einreise der mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine mitgebrachten Heimtiere nach Schleswig-Holstein gilt gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 als genehmigt sofern:

  1. Die betroffenen Personen ohne schuldhafte Verzögerung die Ankunft mit einem oder mehreren Heimtieren unter Angabe des Unterbringungsortes sowie der Kontaktdaten des Tierhalters beim zuständigen Veterinäramt anzeigen,
  2. die Anzahl der Heimtiere gemäß dem Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 je 5 Tiere pro Art nicht überschreitet, und
  3. die Heimtiere nicht zum Eigentumsübergang auf einen Dritten bestimmt sind.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, für die Registrierung eines Heimtieres aus der Ukraine das Meldeformular über Heimtiere aus der Ukraine zu nutzen.

Tollwut-Virus (betrifft Hunde, Katzen, Frettchen)

Da die Ukraine nicht als frei von der Tollwut gilt, ist es darüber hinaus erforderlich, dass die von dort mitgebrachten Heimtiere, die Träger des Tollwut-Virus sein können (Hunde, Katzen und Frettchen) bestimmte Anforderungen erfüllen.

Ist ein solches Heimtier nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und/oder fehlt ein Heimtierausweis, so ist dies unverzüglich nachzuholen. Eine rechtskonforme Kennzeichnung sowie ein Heimtierausweis sind Voraussetzung für eine gültige Tollwut-Impfung.

Bei Heimtieren mit gültiger Impfung gegen Tollwut ist unverzüglich eine Tollwut-Titerbestimmung erforderlich.

Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen die oben genannten Anforderungen erfüllt, müssen notwendigen Maßnahmen zur Minimierung des Tollwut-Risikos umgesetzt werden. Dies kann eine Isolierung oder eine Tollwut-Impfung des Tieres beinhalten.

Bitte setzen Sie sich in beiden Fällen unverzüglich mit dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn in Verbindung (telefonisch unter 04531/160-1324 oder -1164 sowie per E-Mail an tiergesundheit@kreis-stormarn.de ).

Für den Fall, dass Heimtiere in einer Unterkunft für Geflüchtete nicht aufgenommen werden dürfen oder in eine Quarantäne müssen, werden vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten organisiert.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gerne unter 04531/160-1324 oder -1164 oder per E-Mail an tiergesundheit@kreis-stormarn.de

Dieser Text auch auf ukranisch: