Kreisweite Aufhebung der Stallpflicht
Da seit Januar keine mit der Geflügelpest infizierten Wildvögel mehr im Kreis Stormarn gefunden wurden und auch in Schleswig-Holstein die Zahl der positiv auf die Geflügelpest untersuchten Wildvögel stark rückläufig ist, wird die Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet mit Allgemeinverfügung vom 8. April 2022 aufgehoben. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. November 2021 ist von dieser Aufhebung nicht betroffen. Sie gilt weiterhin.