05.05.2023

Veterinäramt sorgt durch Tierschutzkontrollen für Sicherheit

Im Zuge diverser Festlichkeiten des Sommers werden u.a. gerne Kutschfahrten, Ponyreiten, oder andere Aktivitäten mit Tieren angeboten. Dies hat neben dem Spaß für die Teilnehmer einen nostalgischen Wert – Rückbesinnung auf Traditionen aus der „guten alten Zeit.

Damit der Spaß also nicht getrübt wird, dürfen nur sachkundige Tierführer mit gesunden Tieren und geeigneter Ausrüstung ihren Dienst antreten. Denn Tiere verhalten sich unter Umständen unberechenbar und haben das Recht, bei solchen Veranstaltungen keinen Schaden zu nehmen.

Das Kreisveterinäramt kümmert sich um die Überprüfung des tierschutzgerechten Umgangs mit den eingesetzten Tieren und sieht sich u.U. Tiere und Material vor einer Veranstaltung an.

Beispielsweise kann eine Kutschfahrt nur mit kräftigen, gesunden und stressresistenten Pferden mit einwandfreier Kutsche und gut passendem Geschirr ein voller Erfolg werden. Ein versierter Kutscher, der nicht nur zu seinem Privatvergnügen fährt weiß, dass er zuverlässig, sachkundig und entsprechend versichert sein muss.

Es kommt leider immer wieder vor, dass in großen Menschenmengen Unfälle mit Tieren passieren, die auf ungeeignete Vorbereitung der Tiere oder Mängel im Material zurückzuführen sind. Die Arbeit des Veterinäramtes schützt nicht nur die Tiere in Bezug auf Lebensbedingungen, sondern auch die Sicherheit der Menschen, die mit Tieren umgehen.

Es liegt ihnen dabei fern, Veranstaltungen zu behindern, die Mensch und Tier zusammenbringen. Die AmtstierärztInnen verstehen sich in erster Linie als Berater in der Umsetzung von Tierschutzanforderungen und damit der Gewährleistung des Tierwohles – auch zum Wohle der beteiligten Menschen.