Blauzungenkrankheit in zwei Rinderbeständen im Kreis Stormarn amtlich festgestellt
Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich nun auch in Schleswig-Holstein aus.
Nachdem am 8. August 2024 zunächst in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden ist, wurde die Tierseuche jetzt auch in zwei Rinderhaltungen im Kreis Stormarn amtlich festgestellt.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer (vor allem Rinder, Schafe, Ziegen) und Neuweltkameliden (z. B. Alpakas und Lamas), die durch blutsaugende Insekten (Gnitzen) übertragen wird. Für Menschen besteht keine Gefahr, sie können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken.
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht zwingend die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Blauzungenkrankheit während der gnitzenarmen Zeit im Herbst/Winter erlischt.
Vielmehr zeigen die Verläufe in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, dass die Blauzungenkrankheit auch im Folgejahr nichts von ihrer Dynamik verloren hat. Dort war die Blauzungenkrankheit bereits in 2023 erstmalig aufgetreten. Das Veterinäramt empfiehlt weiterhin, empfängliche Tiere zu impfen.
Durch die Nachweise der Blauzungenkrankheit hat das Land Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit verloren. Daraus ergeben sich bestimmte Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter, insbesondere gibt es Einschränkungen beim Verbringen von Tieren.
Weitere Informationen zu den Einschränkungen für Tierhalterinnen und Tierhalter und zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit entnehmen Sie bitte der ausführlichen Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein:
Bei Fragen steht Ihnen der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter 04531/160-1295 oder tiergesundheit@kreis-stormarn.de zur Verfügung.