Erstattungsverfahren des Kreises für Übergangslösung Deutschland-Schulticket
Seit Beginn des Schuljahres 2024/2025 können alle Schüler*innen, die bislang keine öffentlich finanzierte Fahrkarte erhalten haben, in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ein Deutschland-Schulticket mit öffentlichem Zuschuss bekommen.
Das Deutschland-Schulticket kann alles, was das normale Deutschlandticket auch kann – es ist nur günstiger: Damit können Schüler*innen zur Schule fahren und deutschlandweit den Nahverkehr nutzen – jederzeit, auch in der Freizeit, am Wochenende und in den Ferien.
Bis Ende des Jahres 2024 gilt eine Übergangslösung für das Deutschland-Schulticket: Für Schüler*innen, die seit Beginn des Schuljahres privat ein Deutschlandticket für den regulären Preis von 49 Euro erworben haben, ist auf Antrag für den Zeitraum September 2024 bis Dezember 2024 eine Erstattung von 20 Euro pro Monat über den Kreis Stormarn möglich.
Die Beantragung der Rückerstattung erfolgt ab Januar 2025 bis März 2025 rückwirkend. Eltern oder Schüler*innen, die von dieser Übergangslösung Gebrauch gemacht haben, können ab dem 01.01.2025 unter der Adresse www.kreis-stormarn.de/go/schulticket online ein Formular ausfüllen und sich bis zu 80 € (pro Monat 20 €) erstatten lassen.
Das Formular kann vor dem 01.01.2025 nicht geöffnet werden.