Kreisbehindertenbeauftragter ruft Kommunen zur Sicherstellung barrierefreier Wahllokale auf
Am 23. Februar finden die Bundestagswahlen statt: Im Hinblick darauf fordert Jan-Philipp Pohst, der Behindertenbeauftragte des Kreises Stormarn, alle Kommunen im Kreisgebiet auf, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahllokale sicherzustellen.
"Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung – ihre demokratischen Rechte uneingeschränkt ausüben können", so Pohst.
Besonders für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen stellt die Zugänglichkeit der Wahllokale eine wichtige Voraussetzung dar, um am politischen Leben teilzunehmen.
Der Kreisbehindertenbeauftragte weist darauf hin, dass jede Kommune dafür Sorge tragen muss, dass alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sind, sei es durch Rampen, breite Türen oder barrierefreie Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Für Menschen mit Sehbehinderung ist zudem wichtig, das die Wege und die Wahlkabinen gut beleuchtet und blendfrei sind.
„Wir leben in einer inklusiven Gesellschaft, in der es selbstverständlich sein sollte, dass alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, ohne Einschränkungen ihre Stimme abzugeben“, erklärt der Kreisbehindertenbeauftragte.
Er appelliert an die Verantwortlichen in den Kommunen, etwaige Hindernisse in den Wahllokalen rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. „Nur so können wir sicherstellen, dass die Bundestagswahl für alle Bürger zugänglich ist“, betont Pohst.
Darüber hinaus erinnert Jan-Philipp Pohst daran, dass bei Bedarf auch zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden können, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.