Hauptausschuss

Aufgabengebiet:

Angelegenheiten nach § 40b KrO, Befugnisse des Polizeibeirates sowie Vorbereitung des Stellenplanes

Zusammensetzung:

13 Mitglieder des Kreistages sowie Landrätin bzw. Landrat ohne Stimmrecht

Mitglieder des Hauptausschusses