Kreisplanung, Orts- und Regionalentwicklung
Das Sachgebiet Kreisplanung hat folgende Aufgaben:
Bauleitplanung und Ortsentwicklung – Träger öffentlicher Belange
Bauleitplanverfahren (d.h. die Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen) werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eigenverantwortlich durchgeführt. Das Sachgebiet Kreisplanung berät dabei in Fragen des Städtebaus, des Planungsrechts und des Verfahrens.
Als Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden fachliche Stellungnahmen abgegeben und die Stellungnahmen der anderen Fachdienste innerhalb der Kreisverwaltung koordiniert.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne im Kreis Stormarn können Sie hier recherchieren: Geodatenportal Stormarn
Plangenehmigungsbehörde (höhere Verwaltungsbehörde)
In einigen Fällen hat der Kreis die Aufgabe Bebauungspläne zu genehmigen. Bei den meisten Verfahren ist dies jedoch nicht mehr notwendig. Dennoch werden alle neuen, rechtskräftigen Bebauungspläne formell und materiell geprüft, insbesondere bevor sie von der Bauaufsichtsbehörde angewendet werden.
Anlassbezogen werden außerdem alte Pläne überprüft, wenn deren Anwendung rechtlich fragwürdig ist.
Sollen Bauvorhaben bereits während der Aufstellung, bzw. vor Rechtskraft eines Bebauungsplanes genehmigt werden, wird festgestellt, ob die rechtlichen Voraussetzungen während des laufenden Bauleitplanverfahrens dafür gegeben sind („Feststellung Stand § 33 BauGB“).
Die Plangenehmigungsbehörde hat darüber hinaus auch weitere Aufgaben der formellen Prüfung bei Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren oder sonstigen Entscheidungen nach dem BauGB (einschließlich Widerspruchsverfahren).
Regionalplanung
Der Landesentwicklungsplan (LEP) und die Regionalpläne legen in Schleswig-Holstein die Ziele der Raumordnung fest und bestimmen damit maßgeblich die Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden. Verantwortlich für die Aufstellung dieser Pläne ist das Land Schleswig-Holstein (Landesplanungsbehörde im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport).
Das Sachgebiet Kreisplanung begleitet die Aufstellungs-, Änderungs-, und Fortschreibungsverfahren dieser Pläne und bringt dabei die Perspektiven des Kreises Stormarn sowie seiner Städte und Gemeinden in den Planungsprozess ein.
Bei Bauleitplanverfahren koordiniert das Sachgebiet zwischen Landesplanungsbehörde, Fachbehörden und der kommunalen Ebene.
Raumordnungspläne: schleswig-holstein.de - Gültige Pläne
Kreisentwicklung
Das Sachgebiet Kreisplanung begleitet alle relevanten räumlichen, demographischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Kreisgebiet, wie den Ausbau von Infrastruktur (z.B. Stromtrassen, erneuerbare Energie, Verkehrsprojekte), den Wohnungsmarkt (z.B. Geschäftsstelle für das Stormarner Bündnis für bezahlbares Wohnen) und begleitet fachliche Projekte und Studien (z.B. kleinräumige Bevölkerungsprognosen).
Dabei kommen zunehmend Geodaten zum Einsatz (GIS), um die Entwicklungen im Kreis zu analysieren und visualisieren.
Download – Berichte aus dem Bereich Kreisentwicklung:
- Dossier für die Regionale Wohnungsmarktkonferenz: Aktuelle Beispiele für bezahlbares Wohnen (2022)
- Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose für den Kreis Stormarn bis zum Jahr 2030 (2017)
- Anpassungsstrategie für den Siedlungs- und Wohnungsbau im demographischen Wandel im Kreis Stormarn (2015)
Regionale und überregionale Kooperationen
Der Kreis Stormarn ist Mitglied verschiedener regionaler und überregionaler Kooperationen, die für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung des Kreises relevant sind. Das Sachgebiet Kreisplanung begleitet diese Kooperationen organisatorisch und fachlich (z.B. Projekte oder Facharbeitsgruppen) und ist dabei auch Multiplikator zu anderen Fachdiensten in der Kreisverwaltung. Auch die Bearbeitung oder Begleitung von Förderanträgen wird vorgenommen.
Zu den Kooperationen gehören u.a.:
- Metropolregion Hamburg
- Arbeitsgemeinschaft der Hamburger Randkreise
- Hamburg Marketing GmbH
- Region Hansebelt e.V.
- Die AktivRegionen: Holsteins Herz e.V., Alsterland e.V. und Sieker Land Sachsenwald e.V.
- Verein Naherholung e.V.
Nachhaltige Siedlungsentwicklung
Das Sachgebiet Kreisplanung engagiert sich für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Dazu gehören die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, die Fokussierung auf Innenentwicklung, sinnvolle Nach- und Umnutzungen, bezahlbarer Wohnungsbau, Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel.
Dies erfolgt vor allem im Rahmen der Information und Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. In diesem Zusammenhang wird auch zu bestehenden Förderprogrammen beraten und die Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten unterstützt.
Seit 2022 hat der Kreis zudem eine durch das Land Schleswig-Holstein geförderte Stelle für das Nachhaltige Flächenmanagement eingerichtet, um auf eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme bei der Siedlungstätigkeit hinzuwirken.
Tourismusförderung
Der Kreis Stormarn ist Gesellschafter der Herzogtum Lauenburg Service und Marketing GmbH (HLMS), der Tourismusorganisation des Nachbarkreises. Die HLMS betreibt im Auftrag des Kreises Stormarn ein eigenständiges Tourismusmanagement, welches die Entwicklung der Tourismus- und Naherholungsangebote und das touristische Standortmarketing voranbringt.
Das Sachgebiet Kreisplanung beauftragt und begleitet die Arbeit des Tourismusmanagements verwaltungsseitig. Im Zuge dessen hat der Kreis Stormarn im Jahr 2021 ein Tourismuskonzept erstellen lassen.
Tourismusmanagement Stormarn: www.tourismus-stormarn.de