Dezentrale Grundstücksentwässerung - Schmutzwasser
Kleinkläranlagen
In Stormarn entsorgen ca. 3 % der Bevölkerung ihr häusliches Schmutzwasser über Kleinkläranlagen (Klärgruben mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe). Im Allgemeinen handelt es sich um Grundstücke in Außenbereichen der Gemeinden und Städte, wo der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten für die Grundstückseigentümer verursachen würde. Die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind in diesen Fällen für die Antragstellung, Neubau bzw. Nachrüstung und den sachgemäßen Betrieb der Kleinkläranlagen verantwortlich. Sowohl die Behandlungsanlagen selber als auch die Einleitung des gereinigten Abwassers bedürfen der Erlaubnis.
Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können dem Erlaubnisantrag für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser (Kleinkläranlage) entnommen werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Hinweise erhalten Sie auch auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein unter
- Merkblatt "Kleinkläranlagen in Schleswig-Holstein
- Untergrundverrieselungsanlagen in Schleswig-Holstein, Hinweise zur Wartung
- Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 (Dichtheitsprüfung)
Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen
Anlagen zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten.
Der Betreiber einer Kleinkläranlage wird durch die Einbaufirma (nach Vorgaben des Herstellers) in die erforderlichen Aufgaben eingewiesen und erhält damit die notwendige Sachkunde. Merkblatt: Störstoffe in Kleinkläranlagen.
Die Wartung der Kleinkläranlage auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit sind durch einen anerkannten zertifizierten Fachkundigen durchführen zu lassen.
Ein Fachkundiger wird anerkannt, der nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) zertifiziert ist. Eine Liste der anerkannten fachkundigen Personen finden Sie auf folgenden Internetseiten
Der Fachkundige hat den zuständigen Behörden in standardisierter Form einen digitalen Bericht über die von ihm untersuchten und gewarteten Anlagen innerhalb eines Monats nach der Wartung vorzulegen.