Kfz-Zulassungsbehörde
Hier können die Stormarner Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge an-, ab- und ummelden.
Online-Zulassung und Online-Abmeldung (i-Kfz Stufe 4)
Der Kreis Stormarn hat sich dem Behörden Service Portal des Landes Baden-Württemberg angeschlossen und bietet darüber die Möglichkeit an, Anträge online zu stellen.
Fragen und Antworten zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“) beantwortet.
Beachten Sie außerdem die Hinweise auf dem Onlineportal. Dort erfahren Sie, ob die Voraussetzungen für Ihren Online-Antrag gegeben sind, wie Sie sich bei der An- oder Ummeldung ausweisen können und werden mit Hinweisen und Bildern durch den Antrag geführt.
Sollten Sie bei der Antragstellung über das Online-Portal an die KFZ-Zulassungsstelle verwiesen werden, stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Ort in der KFZ-Zulassungsbehörde oder wenden Sie Sich für Rückfragen an zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de .
Fragen zur allgemeinen Bedienung des Online-Portals können von den Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsbehörde nicht beantwortet werden. Beachten Sie bitte die Hinweise und Erklärungen, die im Portal gegeben werden.
Fahrzeug online abmelden
Fahrzeuge, die im Kreis Stormarn zugelassen sind und nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können über das Online Portal abgemeldet werden. Für die Abmeldung ist KEINE Authentifizierung, z.B. mit einem Online-Personalausweis notwendig!
Die Bezahlung über das Portal ist per Kreditkarte oder Giropay möglich.
Achtung: Das Kennzeichen kann über das Onlineportal NICHT als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden und steht nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges zur Verfügung.
-> Kraftfahrzeug online abmelden
Fahrzeug online anmelden, Halterwechsel oder Änderung der Anschrift beantragen
Für die An- oder Ummeldung ist eine Authentifizierung, z.B. mit einem Online-Personalausweis oder einem Elster-Zertifikat notwendig. Wie Sie sich ausweisen können und welche Voraussetzungen für den Online–Antrag erfüllt sein müssen, wird Ihnen im Onlineportal beschrieben, nachdem Sie ausgewählt haben, ob Sie den Antrag als private, juristische oder beruflich selbstständige oder freiberuflich tätige Person stellen möchten.
Die Bezahlung über das Portal ist per Kreditkarte oder Giropay möglich.
Achtung: Über das Onlineportal können keine Namensänderungen durchgeführt werden.
-> Kraftfahrzeug online zulassen oder ummelden / Anschrift ändern
Termine (mit und ohne Online-Terminbuchung)
Während der Öffnungszeiten ist der Kundenverkehr für die KFZ-Zulassungsbehörde wieder ohne Termin möglich. Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Außerbetriebsetzungen, Anschriften- und technische Änderungen und Umschreibungen ohne Kennzeichenwechsel können auch postalisch erledigt werden.
Für diese Vorgänge brauchen Sie nicht die Zulassungsbehörde aufsuchen.
Die entsprechenden Anträge finden Sie unter einem der nächsten Punkte.
Eine Online-Terminvergabe ist bis zu maximal vier Wochen im Voraus weiterhin möglich. Neue Termine werden täglich und wöchentlich automatisiert freigeschaltet.
Jeder Zulassungsvorgang wird mit einem bestimmten Zeitfenster gebucht und danach werden die nächsten Termine für weitere Zulassungsvorgänge mit entsprechenden Zeitfenstern vergeben, die Termine sind eng getaktet.
Bitte beachten Sie:
- Trotz der Termine kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die meisten Kunden kommen zwischen 09.00 und 11.00 Uhr am Vormittag. Weichen Sie möglichst auf andere Zeiten aus.
- Bitte bringen Sie Ihr Ticket (als Ausdruck oder auf dem Handy) mit. Sie müssen es an der Info am Eingang vorzeigen.
- Maximal drei Vorgänge (verschiedene Fahrzeuge) pro Termin.
Online-Terminvereinbarung Kreis Stormarn
Bitte suchen Sie die Zulassungsbehörde bei einer Online-Terminbuchung nur mit bestätigtem Termin auf. Die Zulassungsbehörde ist aber für den tagesaktuellen Kundenverkehr geöffnet. Sodass Sie auch ohne Termin, aber mit Wartezeit die Zulassungsbehörde aufsuchen können.
Beachten Sie vor einem Besuch oder der Buchung eines Termins die unten aufgeführten besonderen Regelungen und die FAQ (häufig gestellte Fragen).
Sollten keine Termine zur Auswahl stehen, sind alle derzeit verfügbaren Termine bereits vergeben. Die Zahl der verfügbaren Onlinetermine ist begrenzt. Sie können auch ohne Termin, aber mit Wartezeit, die Zulassungsbehörde aufsuchen.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte ab um anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, einen Termin zu buchen.
KFZ-Zulassungsbehörde: |
04531/890210 |
Fahrerlaubnisbehörde: |
04531/890220 |
Verkehrslenkung: | 04531/890213 und 890218 verkehrslenkung@kreis-stormarn.de |
Telefonische Erreichbarkeit
Um so viele Termine wie möglich vergeben und bearbeiten zu können, ist die telefonische Erreichbarkeit während der Dienstzeit eingeschränkt.
Wir bitten, von telefonischen Terminanfragen abzusehen. „Wenn online kein Termin mehr verfügbar ist, können wir leider auch am Telefon keinen mehr vergeben.“
Die Zulassungsbehörde ist aber für den tagesaktuellen Kundenverkehr geöffnet. Sie können auch ohne Termin, aber mit Wartezeit, die Zulassungsbehörde aufsuchen.
Uns erreichen derzeit täglich eine Vielzahl an E-Mails und 500 bis 1.000 Anrufe zu sich wiederholenden Fragen. Einige Fragen haben wir weiter unten in den FAQ beantwortet.
Bevor Sie uns kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage in den FAQ bereits beantwortet ist. Vielen Dank!
KFZ-Zulassungsbehörde: |
04531/890210 |
Fahrerlaubnisbehörde: |
04531/890220 |
Verkehrslenkung: | 04531/890213 und 890218 verkehrslenkung@kreis-stormarn.de |
Außerbetriebsetzungen, Technische Änderungen, Anschriften- und Namensänderungen, Halterwechsel, Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Außerbetriebsetzungen, Technische Änderungen, Anschriften- und Namensänderungen, Halterwechsel, Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein können vorübergehend auf dem Postweg beantragt werden.
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem entsprechenden Antrag ausschließlich an:
Kreis Stormarn, KFZ-Zulassungsbehörde, Rögen 36-40, 23843 Bad Oldesloe.
- Antrag auf Außerbetriebsetzung per Post
- Antrag auf Technische Änderung per Post
- Antrag auf Anschriftenänderung per Post
- Verlusterklärung (Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein)
Auskunft Finanzierungsbriefe
Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, sind in Deutschland grundsätzlich umzuschreiben, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland vorliegt.
Für Fahrzeuge die in der Ukraine zugelassen sind besteht bis zum 31.03.2024 eine Sonderregelung.
Auf Antrag des Fahrzeughalters darf eine Ausnahmegenehmigung über die Zulassungspflicht durch die für den Wohnsitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde erteilt werden.
Datenschutzerklärung
SEPA-Lastschriftmandant zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Seit 2014 ist für eine Zulassung von Fahrzeugen ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Dies muss von Fahrzeughalter/in und Kontoinhaber/in unterschrieben werden.
KFZ-Zulassungsdienste/KFZ-Handel
Die KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler haben ab 20 Vorgängen oder nach vorheriger Absprache die Möglichkeit Ihre Anträge geprüft und vollständig bis 9.00 Uhr am Informationsschalter abzugeben. Unvollständige und nicht eindeutig zuzuordnende Vorgänge und nicht ausgefüllte Abmeldeanträge werden unbearbeitet zurückgegeben. Die Abholung erfolgt nach Anruf oder Absprache (in der Regel am Folgetag oder später).
Für KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler mit bis zu 20 Vorgängen ist Annahmeschluss Montag bis Freitag 11 Uhr und Donnerstagnachmittag 15:30 Uhr.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Warum ist die KFZ-Zulassungsbehörde telefonisch nicht erreichbar?
Um möglichst viele Termine anbieten und Kundenanliegen bearbeiten zu können, sind die Bearbeitungszeiten für die Vorgänge zeitlich eng geregelt. Um diese Zeitvorgaben einzuhalten, können Telefonanrufe von den Mitarbeitenden während der Öffnungszeiten nur begrenzt angenommen werden.
Online Terminvergaben
Ich möchte einen Online-Termin buchen, aber es werden keine Termine angezeigt! / Ich versuche seit Tagen einen Termin zu vereinbaren aber es sind nie Termine frei! / Die Online-Terminvergabe funktioniert nicht!
Die Anzahl der Termine ist beschränkt. Werden keine Termine angezeigt, sind alle derzeit verfügbaren Termine bereits vergeben. Die Zulassungsbehörde ist aber für den tagesaktuellen Kundenverkehr geöffnet. Sie können auch ohne Termin, aber mit Wartezeit die Zulassungsbehörde aufsuchen.
Warum wird KFZ-Zulassungsdiensten und KFZ-Händlern die Abgabe der Vorgänge angeboten, mir als Privatperson oder Gewerbetreibendem aber nicht?
KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler prüfen die Anträge vorab auf Vollständigkeit und geben die Anträge gesammelt ab. Sie erhalten keine Garantie auf eine Bearbeitung am Abgabetag.
Sollten Sie als Privatperson oder Gewerbetreibende*r mehr als 20 Zulassungsvorgänge beantragen wollen, setzten Sie sich bitte mit uns per Mail, zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de, in Verbindung.
Warum werden nicht mehr Termine angeboten?
Die Anzahl der Termine ergibt sich zum einen aus der veranschlagten Bearbeitungszeit für die im Termin gebuchten Anliegen (Außerbetriebsetzung, Zulassung, etc.) zum anderen aus der Zahl der Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten. Die Zahl der Termine ist rechnerisch begrenzt.
Warum kann ich einen Termin für eine Außerbetriebsetzung buchen, für eine Zulassung zum gleichen Zeitpunkt ist aber kein Termin frei?
Für die einzelnen Anliegen (Außerbetriebsetzung, Zulassung eines Fahrzeuges, …) wird eine unterschiedliche Bearbeitungszeit veranschlagt. Eine Zulassung ist aufwendiger zu bearbeiten und beansprucht einen höheren Zeitaufwand als eine Außerbetriebsetzung. So ist es möglich, dass zwischen zwei Terminen ein Zeitfenster für eine Außerbetriebsetzung frei ist, für eine Zulassung dagegen nicht.
Die Zulassungsbehörde ist aber für den tagesaktuellen Kundenverkehr geöffnet. Sie können auch ohne Termin, aber mit Wartezeit, die Zulassungsbehörde aufsuchen.
Was ist mit einem "bestätigten" Termin gemeint?
Nachdem Sie einen Termin über die Online-Terminvergabe „verbindlich reserviert“ haben, erhalten Sie eine E-Mail mit der Sie den bisher nur reservierten Termin bestätigen müssen. Bestätigen Sie den Termin nicht, wird er wieder frei gegeben! Erst nach der Bestätigung erhalten Sie den benötigten Reservierungscode, der gleichzeitig Ihre Aufrufmarke ist. Sollten Sie keine E-Mail zur Terminbestätigung bekommen haben, überprüfen Sie den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Posteinganges. Sollte auch hier keine E-Mail eingegangen sein, ist der Termin NICHT bestätigt!
Wir bitten um Verständnis und die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Online-Dienste
Wunschkennzeichen
Sie suchen ein individuelles Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
Wir bieten Ihnen dafür einen Internetservice an, in dem Sie sich selbst ein Wunschkennzeichen aussuchen und für drei Monate kostenlos reservieren können.
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren.
Für Saisonkennzeichen (S) in Kombination mit Oldtimer (H) oder Elektro (E) stehen aus Platzgründen maximal 3 Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen OD- (z.B. ein Buchstabe und zwei Ziffern) zur Verfügung. Diese Kennzeichen sind im Internet nicht zu finden. Bitte kontaktieren Sie zur Reservierung die Zulassungsbehörde.
Die Zusätze „E“, „H“ oder Saison werden erst bei Zulassung auf Antrag zugeteilt, diese können nicht direkt mit dem Wunschkennzeichen reserviert werden!
Online Terminvergabe
Für bestimmte Anliegen bei der Zulassungsbehörde können Sie online einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Bitte wenden Sie sich an die Information.
Es können maximal 3 Vorgänge pro Termin gebucht werden.
Sie bekommen in der Bestätigungsmail ein PDF als Anhang. In diesem PDF ist der Link auf unsere Homepage hinterlegt. Dort werden die für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen aufgeführt.
Bei fehlenden Unterlagen oder nicht rechtzeitigem Erscheinen verfällt der Termin.
Hier kommen Sie zur Terminvergabe.
Online-Wiederzulassungen
Wiederzulassungen (gleicher Halter und gleiches Fahrzeug) können jetzt auch online vorgenommen werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen.
Hier kommen Sie zur Online Wiederzulassung.
Online-Außerbetriebsetzungen
Außerbetriebsetzungen können ebenfalls online vorgenommen werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen.
Hier kommen Sie zur Online Außerbetriebsetzung.
Unsere Öffnungszeiten
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Besuche in der Zulassungsbehörde sind ohne Termin
und über die Online-Terminvergabe möglich.
Unsere Leistungen
(Inklusive der Leistungen des Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holsteins = )
- Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
- Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine minderjährige Person
- Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine natürliche Person (Privatperson)
- Adressänderung oder Namensänderungen innerhalb des Kreises Stormarn für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
- Adressänderung oder Namensänderungen innerhalb des Kreises Stormarn für eine minderjährige Person
- Adressänderung oder Namensänderungen innerhalb des Kreises Stormarn für eine natürliche Person
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Ausfuhrkennzeichen für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
- Ausfuhrkennzeichen für eine minderjährige Person
- Ausfuhrkennzeichen für eine natürliche Person (Privatperson)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ersatz Fahrzeugbrief
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Feinstaubplaketten für Umweltzonen
- Import Zulassung eines Fahrzeuges aus dem europäischen Binnenland für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
- Import Zulassung eines Fahrzeuges aus dem europäischen Binnenland für eine minderjährige Person
- Import Zulassung eines Fahrzeuges aus dem europäischen Binnenland für eine natürliche Person (Privatperson)
- Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine juristische Person (eingetragene Firma oder eingetragener Verein)
- Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine minderjährige Person
- Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine natürliche Person (Privatperson)
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Rotes 06er (Kennzeichen für Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz: Rotes 07er (Oldtimer-Kennzeichen)
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
- Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
- Kraftfahrzeug Abmeldung
- Kurzzeitkennzeichen für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
- Kurzzeitkennzeichen für eine minderjährige Person
- Kurzzeitkennzeichen für eine natürliche Person (Privatperson)
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Oldtimerkennzeichen für ein im Kreis Stormarn bereits zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel
- Online Außerbetriebsetzungen
- Online Wiederzulassungen
- Rote Kennzeichen für Händler und Kfz-Betriebe
- Rote Kennzeichen für Oldtimer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Saisonkennzeichen Vergabe oder Löschung ohne Halterwechsel für ein im Kreis Stormarn zugelassenes Fahrzeug
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
- Technische Änderung
- Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland
- Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
- Umkennzeichnung ohne Verlust oder Diebstahl der bisherigen Kennzeichen
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Verkauf eines Kfz
- Versicherungskennzeichen für Kleinfahrzeuge beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges auf eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges für eine minderjährige Person
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges für eine natürliche Person (Privatperson)
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit deutscher Zulassungsbescheinigung auf eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit deutscher Zulassungsbescheinigung auf eine minderjährige Person
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit deutscher Zulassungsbescheinigung auf eine natürliche Person
- Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassung für Neufahrzeug
- Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Zulassung von Anhängern beantragen
- kleines Motorradkennzeichen
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Unsere Anträge und Dokumente
- Antrag auf Außerbetriebsetzung
- Antrag auf Anschriftenänderung
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung von § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Verlängerung der Jahresfrist des § 46 Abs. 7 FZV zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs im vorübergehenden Verkehr in Deutschland
- Antrag auf Eintragung einer technischen Änderung
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Verzicht auf die Abgabe einer Einzugsermächtigung
- Antrag auf Zulassung auf eine GbR
- Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung an Hersteller, Händler oder Handwerker
- Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
- Erklärung zum Empfangsberechtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen
- Hinweise für die Begründung der Dringlichkeit unaufschiebbarer Angelegenheiten
- Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen - Deutsch
- Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen - Ukrainisch
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren - Deutsch
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren - Ukrainisch
- Merkblatt Rote Dauerkennzeichen für Händler und Kfz-Betriebe
- Merkblatt Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer
- Merkblatt zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs
- Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge
- SEPA-Lastschriftmandat
- Verlusterklärung (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Fahrzeugschein)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV
- Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung
- Zulassung auf Minderjährige: Einwilligungserklärung
- Zulassungsvollmacht
* Hinweis zur Störung des Online-Dienstes
Der Kreis Stormarn nutzt den durch das Land Baden-Württemberg zur Nachnutzung angebotenen Onlinedienst der Komm.ONE. Diese Nachnutzung erfolgt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes OZG.
Aktuell bestehen hierbei technische Probleme, wie zurzeit mit der Zulassung/Umschreibung auf ein vorher reserviertes Kennzeichen. Der Fachverfahrenshersteller arbeitet mit Hochdruck an der Beseitigung des Problems.
Zurzeit kann keine Zulassung/Umschreibung mit einem vorher reservierten Kennzeichen online durchgeführt werden. Diese Leistung ist daher nur vor Ort in der hiesigen Zulassungsbehörde möglich.
Grundsätzlich ergibt sich aus dem Onlinezugangsgesetz kein Individualanspruch, also weder auf eine konkrete Online-Leistung noch auf eine ständige Zuverfügungstellung der vorhandenen Online-Leistungen.