Verbraucherschutz / Fleischhygiene
Gesundheitlicher Verbraucherschutz umfasst auch die hygienische Gewinnung von Fleisch. Ziel ist es dabei, sicherzustellen, dass nur gesundheitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch an den Verbraucher gelangt.
Unter Schlachtung ist die Tötung von warmblütigen Tieren durch Blutentzug zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung zu verstehen. Gewerbliche Schlachtungen werden in der Regel in entsprechend ausgerüsteten Schlachtstätten durchgeführt.
Dabei gehören die Schlachttieruntersuchung und die sich an die Schlachtung anschließende Fleischuntersuchung zu den Aufgaben und zum Kontrollumfang des amtlichen, veterinärmedizinischen Fachpersonals. Auch die Einhaltung der Hygieneregelungen zur Schlachtung sowie zur Fleischzerlegung und -bearbeitung wird veterinäramtlich überwacht. Der Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist im Gebiet des Kreises Stormarn zuständig für die entsprechenden amtlichen Überwachungsmaßnahmen.
Fleischhygienerecht
Das Fleischhygienerecht umfasst alle geltenden rechtlichen Anforderungen gegenüber der Zuführung von Schlachttieren zur Schlachtstätte, der Schlachtung selbst und zu den Hygienebedingungen bei der anschließenden Fleischzerlegung und -bearbeitung. Ziel der Rechtsvorgaben ist die Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Qualität des Fleisches.
Schlachttieruntersuchung
Qualitativ hochwertiges Fleisch kann nur durch die Schlachtung von gesunden, gut entwickelten , tierartgerecht gehaltenen und tierschutzgerecht transportierten Tieren gewonnen werden. Nach Ankunft in der Schlachtstätte werden die Tiere durch veterinärmedizinisches Fachpersonal hinsichtlich der Schlachttauglichkeit untersucht. Das Schlachttier soll zum Beispiel einen ungestörten Allgemeinzustand aufweisen, einen guten Ernährungszustand besitzen, lauffähig sein und aus seuchenfreien Beständen stammen. Schlachttiere, die den gesundheitlichen Anforderungen nicht entsprechen oder erkennbar bzw. nachweislich mit nicht zulässigen Rückständen von Arzneimitteln oder Schadstoffen belastet sind, werden zur Schlachtung nicht zugelassen.
Fleischuntersuchung
Nach Abschluss des Schlachtprozesses werden der ausgeschlachtete Tierkörper und die entnommenen Organe durch amtliches, veterinärmedizinisches Fachpersonal untersucht. Durch die Fleischuntersuchung soll festgestellt werden, ob
- durch den Genuss des Fleisches ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher entstehen kann,
- ob die Qualität des Fleisches allen Anforderungen genügt und
- das Fleisch für eine Bevorratung und Verarbeitung zu Fleischerzeugnissen geeignet ist.
Durch diese abschließende, sich an gesetzlichen Regelungen orientierende Beurteilung soll sichergestellt werden, dass das Fleisch nur in gesundheitlich unbedenklichem Zustand an den Verbraucher gelangen kann. Das Ergebnis der Fleischuntersuchung wird durch Stempelaufdruck auf dem Tierkörper oder durch Aufdruck auf seiner Umverpackung kenntlich gemacht.
Gebühren für die Maßnahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Durchführung der verbindlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist gebührenpflichtig. Die entsprechenden Tarife sind im Gebührenverzeichnis des Kreises Stormarn für Untersuchungen, Kontrollen und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene festgelegt.
Trichinen / Trichinenuntersuchung
Die Trichinose gilt als eine der gefährlichsten, durch Genuss von rohem Fleisch übertragbaren Parasiteninfektionen für den Menschen. Verursacher ist eine Nematodenart, die über den Verzehr von infiziertem Fleisch von einem auf den nächsten Wirt übertragen wird. Träger von Trichinen können alle fleischfressenden Haus- und Wildtiere sein. Vorrangig zählen dazu Schweine - einschließlich Wildschweine -, aber auch Hunde, Katzen, Füchse, Dachse, Luchse, Sumpfbiber. Als wirksamste Maßnahme gegen eine Trichineninfektion ist die Trichinenuntersuchung aller geschlachteten Haus- und Wildschweine gesetzlich vorgeschrieben. Dazu werden durch das veterinärmedizinische Fachpersonal in den Schlachtstätten im Rahmen der Fleischuntersuchung Muskelfleischproben von Schlachtschweinen entnommen und einem besonderen Untersuchungsverfahren unterzogen. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung wird über die Freigabe des Tierkörpers für die weitere Verwendung entschieden.
Gebühren für die Maßnahmen der amtlichen Trichinenuntersuchung
Die Durchführung der verbindlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung ist gebührenpflichtig. Die entsprechenden Tarife sind im Gebührenverzeichnis des Kreises Stormarn für Untersuchungen, Kontrollen und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene festgelegt
Trichinenproben von Wildschweinen (Sonderregelung)
Wildschweine sind auf Trichinen zu untersuchen, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Grundsätzlich sind die Probennahme und die Untersuchung auf Trichinen amtliche Tätigkeiten.
Die Erlaubnis zur Probennahme können Jäger nach Antragstellung im Fachdienst 42 erhalten. Die Proben sind vom autorisierten Jäger nach den gesetzlichen Vorschriften zu entnehmen und mit einem Wildursprungsschein zur Untersuchung zu bringen.
Als zentrale Annahmestelle für die Untersuchung der Trichinenproben von Wildschweinen ist das Trichinen-Labor in der Kreisverwaltung Bad Oldesloe, Mommsenstr. 11 (Gebäude D, Eingang Bangertstr. Innenhof), eingerichtet.
Trichinenproben: Bis zum 31.07.2024 ist die Untersuchung auf Trichinen beim Wildschwein weiterhin kostenfrei!
Dies gilt ausschließlich für in Schleswig-Holstein erlegte Stücke!
Öffnungszeiten:
Montag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Merkblatt / Informationen:
- Wildursprungsschein
- Merkblatt zur Trichinenprobenahme
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobenahme
Jäger als Lebensmittelunternehmer
Die Europäische Union hat mit dem sogenannten „Hygienepaket“ die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelhygiene bei der Gewinnung, weiteren Behandlung und Vermarktung von Wildbret umfassend neu gestaltet. Dieses in der gesamten Europäischen Union geltende Lebensmittelhygienerecht wurde 2007 durch nationale Vorschriften ergänzt.
Für die Jäger besteht seit Inkrafttreten der Verordnungen die Pflicht, sich in bestimmten Fällen als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Behörde zu melden. In einem Informationsblatt des Kreises Stormarn sind die meldepflichtigen Tätigkeiten für Jäger näher erläutert. Zuständige Behörde für die Meldung ist für Jäger mit Wohnsitz im Kreis Stormarn der Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn. Mit dem Eingang der Meldung gilt der Jäger als Lebensmittelunternehmer registriert.
Um die Meldung zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, verwenden Sie bitte das vorgesehene Formular.
Merkblatt / Informationen:
Beratung
Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich Fleischhygiene aufnehmen wollen oder bereits entsprechend tätig sind oder bei Ihnen konkrete Fragestellungen zu den Anforderungen des Fleischhygienerechts bestehen, sprechen Sie uns gerne an. Die für den Aufgabenbereich zuständigen Mitarbeiter/-innen des Bereiches werden Ihnen bei der Klärung der vorgetragenen Anliegen im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich sein oder vereinbaren Sie in diesem Fall fernmündlich einen Termin mit der entsprechenden Ansprechpartnerin.