Dichtheitsprüfung
Betreiber*innen von Grundstücksentwässerungsanlagen (in der Regel die/der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer*in) sind dazu verpflichtet, die Dichtheit der Leitungen dieser Anlagen nachzuweisen. Dies regelt die DIN 1986 – Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“.
Ziel der DIN 1986 – Teil 30 ist es, diesen Teil der Abwasserentsorgung zu sichern, den Boden, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen aus undichten Leitungen zu schützen und das Eindringen von Grundwasser in die Leitungen zu verhindern und damit Kläranlagen vor zu viel Fremdwasser zu schützen. Als Abwasser bezeichnet man sowohl Niederschlags- als auch Schmutzwasser.
Auf dem Bild ist die Kamerabefahrung einer privaten Schmutzwasserleitung zu sehen, die durch Einwuchs von Wurzeln undicht geworden ist.
Fristen
Bis wann die Prüfung durchgeführt und wie oft diese wiederholt werden muss, hängt davon ab, ob es sich um eine private oder gewerbliche Anlage handelt, ob das Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt und ob das öffentliche Kanalnetz bereits durch die Gemeinde saniert wurde.
Erstprüfung | Wiederholungsprüfung | |
häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten |
2040** |
nach 30 Jahren |
häusliches Abwasser im Wasserschutzgebiet |
unverzüglich, spätestens bis 2015 |
Zone II: nach 5 Jahren Zone III: nach 15 Jahren |
gewerbliches Abwasser* |
unverzüglich, spätestens bis 2015 |
vor Abwasser- Vorbehandlungsanlage: nach 5 Jahren nach Abwasser- Vorbehandlungsanlage: nach 15 Jahren |
*Für Gewerbe-/Industriebetriebe, die Abwasser produzieren, das mit dem Gefährdungspotenzial des häuslichen Abwassers vergleichbar ist (weniger als die dreifache Konzentration des häuslichen Rohabwassers), gelten die zeitlichen und fachlichen Vorgaben für häusliches Abwasser.
** Diese Frist wurde 2023 neu eingeführt und ist in der Pressemitteilung des Ministeriums nachzulesen.
Ausnahme: Nicht prüfpflichtig sind Leitungen, die gering verschmutztes Niederschlagswasser ableiten, welches aus reinen bzw. allgemeinen Wohngebieten stammt oder von industriell und gewerblich genutzten Grundstücken mit vergleichbarer Nutzung, bis zu einer befestigten Fläche von 1.000 m2 .
Durchführung/Ablauf
Wenn Sie Abwasser ableiten, ergeben sich für Sie folgende Pflichten:
* Einen Vordruck zur Bestätigung der Qualifikation von Unternehmen finden Sie in der Anlage 8.10 der Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 (Dichtheitsprüfung).
Weitere Hinweise
Eine Übersicht der Wasserschutzgebiete finden Sie im Geoportal der Metropolregion Hamburg oder auch im Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes Schleswig-Holstein unter dem Thema Wasser/Grundwasser/Trinkwasserschutzgebiet.
Umfassende Informationen finden sich in den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen
- Wasserschutzgebietsverordnung Norderstedt
- Wasserschutzgebietsverordnung Glinde
- Wasserschutzgebietsverordnung Bargteheide
Ausführliche Hinweise zur Dichtheitsprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein unter: