Fachdienst 43 - Wasserwirtschaft
Der Fachdienst Wasserwirtschaft ist als Untere Wasserbehörde (UWB) verantwortlich für den Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, eine rechtssichere Gewässerbenutzung für öffentliche und private Zwecke zu ermöglichen. Dabei sollen die Gewässer als Lebensgrundlage sowohl für die lebenden und zukünftigen Generationen als auch für Tiere und Pflanzen erhalten werden.
Aufgabenspektrum:
- Regelung der Gewässerbenutzungen (z. B. Erlaubnisse für Einleitungen und Entnahmen, Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern, Regelung zur Entsorgung von Poolwasser)
- Grundwasserbenutzungen/-schutz (z.B. Entnahme von Grundwasser, Erdwärme/Geothermie, Erdaufschlüsse/Bohrungen)
- Entwicklung der Fließ- und Stillgewässer - Gewässeraufsicht
- Verbesserung der Abwasser-/Schmutzwasserbeseitigung (Erlaubnis/Genehmigung, Nachrüstung und Überwachung von Kleinkläranlagen und kommunalen Kläranlagen)
- Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung - zentrale Anlagen und Grundstücksentwässerung
- vorbeugender Gewässerschutz (z. B. Überwachung von Anlagen für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, Überprüfung der Dichtheit von Abwasserleitungen)
- Rufbereitschaft für den nachsorgenden Schutz der Gewässer
- wasserwirtschaftliche Beratung der Städte, Ämter und Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger
Der Fachdienst Wasserwirtschaft übernimmt als untere Landesbehörde (uLB) die Aufsicht der Wasser- und Bodenverbände.
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