Rufbereitschaft

Wassergefährdung © J. SchönfeldtDer Fachdienst ist als Wasserbehörde zuständig für die Abwehr von Gefahren für die Gewässer und von Gefahren für die Allgemeinheit, die durch den Zustand der Gewässer, ihre Benutzung und Anlagen hervorgerufen werden und die allgemeine Sicherheit gefährden.

Für diesen Zweck wird eine Rufbereitschaft bereitgehalten, die jederzeit über die Kreisleitstelle - Notruf 112 - alarmiert werden kann. 

Der Fachdienst unterstützt bei Unfällen die Einsatzkräfte fachlich und begleitet notwendige Sanierungen, z. B. nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen.