Vorbeugender Schutz von Gewässern
Für den vorbeugenden Schutz der Gewässer werden bei Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, z. B. Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien, Gülle, Jauche und Mist, besondere Anforderungen an die baulichen Anlagen hinsichtlich der Kapazität und der Bauausführung gestellt.
Nähere Informationen können den folgenden Merkblättern entnommen werden:
Landwirtschaftliches Bauen:
- Merkblatt Bau von Ställen
- Merkblatt Lagerstätten für Festmist und Jauche
- Merkblatt Lagerstätten für Gülle
- Kapazitätsnachweis für die Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist
Heizölverbraucheranlagen
- Merkblatt für Betreiber zum sicheren Betrieb privater Heizöllagerbehälter
- Faltblatt Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
Viele Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen sind anzeige- und prüfpflichtig. Anzeigen sind an die untere Wasserbehörde zu richten. Diese stellt die jeweilige Prüfpflicht fest und überwacht die Einhaltung der Prüfintervalle. Der Anlagenbetreiber hat einen zugelassenen Sachverständigen mit den erforderlichen Prüfungen zu beauftragen.
Anzeigepflicht und Anzeigeformulare
- Erläuterungen zur Anzeigepflicht
- Anzeigeformular Betreiberangaben
- Anzeigeformular allgemeine Anlagen
- Anzeigeformular Heizölverbraucheranlagen
- Anzeigeformular JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersaft)
- Anzeigeformular Betreiberwechsel
Für weitere Fragen, insbesondere zur Genehmigung von gewerblichen Anlagen für Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, steht Herr Würfel zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Wassergefährdende Stoffe erhalten Sie auch auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein.
U.a. finden Sie hier eine Liste der zugelassenen Sachverständigen.