Wasser- und Bodenverbände

Gewässerunterhaltung an der Linau © G. Stiller 
Unter Schonung der Böschungsfüße erfolgt ein schlängelnder Stromstrich und eine 1-seitige BöschungsmahdDer Landrat des Kreises Stormarn führt die Aufsicht über derzeit 13 Wasser- und Bodenverbände. Grundlage hierfür ist das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG).

Die Wasser- und Bodenverbände nehmen im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder die Aufgaben der Gewässerunterhaltung oder Trinkwasserversorgung wahr. Die Verbände sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit organisiert und erfüllen ihre Aufgaben in funktionaler Selbstverwaltung unter ehrenamtlicher Leitung. Die Verbandsaufsicht beschränkt sich auf das rechtliche Handeln der Wasser- und Bodenverbände.

Der Landrat des Kreises Stormarn erteilt im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen oder führt die entsprechenden Verfahren durch, z.B. Änderungen von Wasserverbandssatzungen, Regelungen der Rechtsverhältnisse des Verbandes zu seinen Mitgliedern und Dritten oder sogar die Auflösung eines Wasser- und Bodenverbandes.

Bearbeitungsgebietsverbände
Im Kreis Stormarn gibt es neben den Wasser- und Bodenverbänden nach dem WVG auch große sondergesetzliche Wasser- und Bodenverbände, die sogenannten Bearbeitungsgebietsverbände. 
Durch die Bildung dieser Bearbeitungsgebietsverbände und ihrer Arbeitsgruppen wird die Mitwirkung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dieser Ebene ermöglicht und die Verantwortlichkeit bei der Übernahme von Aufgaben klar geregelt.