Fachdienst 63 - Ausländerbehörde
Brexit
Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
Zum 1. Januar 2021 haben britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige Änderungen zu berücksichtigen, die ihren aufenthaltsrechtlichen Status betreffen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- www.bmi.bund.de/brexit-info (deutsch)
- www.bmi.bund.de/brexit-info-en (englisch)
Broschüren zum Download finden Sie hier:
- Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
- Information for United Kingdom nationals and their family members about the right of residence provided for in the Withdrawal Agreement
Hinweise für Arbeitgeber:innen
Hinweise für Arbeitgeber:innen finden Sie hier:
- Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Januar 2021
- Information for employers - Employment of UK nationals and their family members as of 1 January 2021
Anzeigepflicht
Britische Staatsangehörige, die sich bis zum 31.12.2020 im Einklang mit dem Unionsrecht in Deutschland aufgehalten haben und weder im Besitz einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte sind, müssen bis zum 30.06.2021 ihren Aufenthalt bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen (Anzeigepflicht).
Bitte reichen Sie die ausgefüllte Aufenthaltsanzeige per Post (s. Kontakt) oder per Mail (auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de) ein. Per Mail ist keine Unterschrift erforderlich.
Alternativ können Sie Ihren Aufenthalt direkt über das folgende Online-Formular anzeigen: