Zivil- und Katastrophenschutz
Zivilschutz
Katastrophenschutz im Zivilschutz
Menschen können sich nicht vor allen denkbaren Katastrophen selbst schützen. Sie benötigen Hilfe, Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen und allen Gefahren, die mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können. Bund und Länder arbeiten daher eng und partnerschaftlich zusammen, um im Bedarfsfall über ein gemeinsames und schlagkräftiges System zur Schadensbekämpfung zu verfügen. Dabei stützen sie sich weitgehend auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen ab.
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Hingegen ist für den Katastrophenschutz im Frieden diese Befugnis gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes den Ländern zugeordnet.
Aus personellen, technischen und finanziellen Gründen wäre es jedoch nicht sinnvoll, wenn Bund und Länder für die Bekämpfung von Schadenssituationen, die zwar unterschiedliche Ursachen, aber ähnliche Auswirkungen haben, voneinander unabhängige Hilfeleistungssysteme unterhalten würden. Es besteht daher bereits jetzt eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Art, dass der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt. Umgekehrt steht das durch den Bund finanzierte Ergänzungspotential für den Zivilschutz den Ländern auch für die Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird derzeit noch verstärkt und verbessert, um einerseits im Bedarfsfall über ein gemeinsames und schlagkräftiges System zur Schadensbekämpfung zu verfügen und andererseits Synergieeffekte zu erreichen. So hat der Bund in dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur weiteren Verbesserung des Bund-Länder-Krisenmanagements das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) eingerichtet. Hauptaufgabe ist die Optimierung des bund-, länder-, kommunen- und organisationsübergreifenden Informations- und Ressourcenmanagements bei großflächigen Gefahren- und Schadenslagen. Gleichzeitig wird der Aufbau einer Informationszentrale des Bundes für großflächige Gefahrenlagen mit dem deutschen Notfallvorsorge Informationssystem (deNIS) intensiv vorangetrieben.
Im Katastrophenschutz mitwirkende Einheiten und Einrichtungen
Im Bereich Katastrophenschutz stützen sich Bund und Länder auf freiwillige Helferinnen und Helfer, die in Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland mitwirken. Helfer, die sich für den Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, können von Wehr- oder Zivildienst freigestellt werden. Die wesentlich mitwirkenden privaten und öffentlichen Einheiten und Einrichtungen sind:
- Feuerwehren
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
- Malteser-Hilfsdienst (MHD)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Aufgabenbereiche
Die Katastrophenschutzeinheiten der Länder bei den Organisationen werden in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung durch den Bund ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Die am Standort entstehenden Kosten für Ausstattung und Helfer werden hierbei vom Bund getragen. Das Bundesministerium des Innern bestimmt gemäß § 11 Absatz 1 des Zivilschutzgesetzes Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden. Die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verstärken im Verteidigungsfall den Katastrophenschutz im Bereich Bergung und technische Hilfe.
Wesentliche Aufgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in diesem Zusammenhang sind:
- die Entwicklung und Beschaffung der ergänzenden Ausstattung (zum Beispiel ABC-Erkundungsfahrzeuge, Fahrzeuge zum Verletztentransport und zur Dekontamination von Personen),
- die Entwicklung von Ausbildungsinhalten für den Bereich des Zivilschutzes sowie
- die ergänzende Ausbildung von Führungskräften und Ausbildern des Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer Zivilschutzaufgaben.
Darüber hinaus ist der Bund maßgeblich an der deutschen Luftrettung beteiligt.