Sachgebiet Rettungsdienst

Zivil- und Katastrophenschutz: Bereich Rettungsdienst

Fachaufsicht Rettungsdienst

Die Grundlagen für alle rettungsdienstlichen Planungen und Maßnahmen sind das für Schleswig - Holstein geltende Rettungsdienstgesetz (RDG SH) und die Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG SH) einschließlich ergänzender Regelungen und den Dienstanweisungen der Kreise Stormarn zur Organisation innerhalb des Rettungsdienstes und zur Bewältigung von Großschadenslagen.

Unter die Zuständigkeit der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst fällt das medizinische Controlling, die Erstellung von Behandlungsleitlinien, Teile des Qualitätsmanagement sowie Aus-/Fortbildungsvorgaben für die Rettungsdienstdurchführer und die Rettungsleitstelle.

Weitere Informationen zum ÄLRD finden Sie unter www.aelrd-stormarn.de