Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung

Das SGB IX umfasst u.a. Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 SGB IX).