Fachdienst 31: Eingliederungshilfe - in Leichter Sprache -
So geht das mit der Eingliederungshilfe und der Hilfeplanung:
In Deutschland haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe ist Geld, das für Menschen mit Behinderung bezahlt wird.
Das Geld wird zum Beispiel dafür ausgegeben:
Hilfe beim Wohnen:
Mit dem Geld wird Ihr Wohn-Heim-Platz bezahlt.
Oder mit dem Geld wird Ihr Platz im Betreuten Wohnen bezahlt.
Hilfe bei der Arbeit:
Mit dem Geld wird ihr Platz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bezahlt.
Was muss ich tun, wenn ich Eingliederungshilfe möchte?
Sie müssen einen Antrag beim Kreis-Sozial-Amt stellen
Dabei kann zum Beispiel das Wohnheim oder die Werkstatt Ihnen helfen.
Sie können auch zu einem Amt gehen.
Das Kreis-Sozial-Amt ist der Geld-Geber für die Eingliederungshilfe
Der Geld-Geber muss mehrere Dinge überprüfen:
Ist er der richtige Geld-Geber (muss er oder eine andere Stelle bezahlen) ?
Brauchen Sie wirklich Geld für Ihre Hilfen (oder haben Sie genug Geld und können die Hilfe selbst bezahlen) ?
Sind sie wirklich ein Mensch mit Behinderung ?
Ein Arzt muss das in einem Brief schreiben.
Nur dann bekommen Sie Eingliederungshilfe.
Was ist eine Behinderung?
Zwei Dinge gehören dazu, wenn das Gesetz von Behinderung spricht:
Wenn Menschen nicht das Gleiche können, was andere Menschen in ihrem Alter können.
Zum Beispiel:
- Wenn Erwachsene nicht laufen können.
- Wenn Erwachsenen nicht ohne Hilfe leben können.
- Wenn Menschen schlecht oder gar nichts mit anderen Menschen unternehmen können
Beides muss zusammenkommen. Erst dann sagt das Gesetz, dass der Mensch eine Behinderung hat.
Was ist der Hilfeplan?
In dem Plan geht es nur um Sie.
In diesem Plan steht, welche Hilfe Sie von wem bekommen sollen.
Und was Sie selbst tun können.
Dieser Plan wird mit Ihnen zusammen gemacht.
Es ist wichtig, dass Sie sagen, was Sie wollen.
Deshalb wird der Plan mit Ihnen zusammen gemacht.
Wer kommt zu dem Hilfe-Plan-Gespräch?
- Sie selber.
- Eine Person, der Sie vertrauen und die Sie dabei haben wollen.
- Ihre rechtliche Betreuerin oder Ihr rechtlicher Betreuer.
- Eine Person aus der Einrichtung, von der Sie betreut werden wollen.
- Andere Personen, die Sie beraten können.
- Ihr Hilfe-Planer.
Der Hilfe-Plan ist für den Geld-Geber.
Der Hilfe-Planer lädt alle zu dem Gespräch ein.
Die Einladung kommt, wenn ein Antrag gestellt wurde.
Nach dem Hilfe-Plan-Gespräch steht fest, wie viel Geld der Geld-Geber für Ihre Hilfe bezahlt.
Und für wie lange der Geld-Geber bezahlt.
Das Geld bekommt in der Regel die Einrichtung, die Sie betreut.
Die Hilfen müssen immer zu den Menschen passen, für den diese Hilfen sind.
Jeder Mensch braucht andere Hilfen.
Das kann sich bei jedem Menschen auch wieder ändern.
Zum Beispiel:
- Wenn jemand älter wird, braucht er neue Hilfe.
- Wenn jemand noch eine Behinderung bekommt, braucht er wieder andere oder neue Hilfen.
Deshalb wird immer wieder geprüft, ob die Hilfen noch richtig sind.