Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis nach Bundesseuchengesetz)
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtet sich an Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt werden sollen und noch kein Gesundheitszeugnis gemäß §§ 17/18 Bundesseuchengesetz besitzen.
Es handelt sich um den Personenkreis, der offene Lebensmittel verarbeitet, behandelt oder in den Verkehr bringt (z. B. Fleischereifachverkäufer/innen).
Die Belehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Onlinebelehrung
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn bietet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab sofort als Online-Dienst in 19 Sprachen an.
Zur Online-Belehrung
Belehrung in Präsenz
Weiterhin werden vereinzelt Belehrungen in Präsenz (ausschließlich für Personen, die ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte im Kreis Stormarn haben) angeboten.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, denen die technische Ausstattung zur Online-Belehrung fehlt sowie an Gruppen im Bereich des Ehrenamts.
Termine für Einzelpersonen
- Die Belehrung in Präsenz setzt voraus, dass man sich sicher in der deutschen Sprache verständigen kann und den Inhalt der mündlich vorgetragenen Belehrung versteht!
Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Termin für eine Einzelbelehrung vereinbart werden. Bitte kommen Sie dann in Begleitung eines Übersetzers mit guten Deutschkenntnissen. - Bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass) mit. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
- Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich per Telefon oder E-Mail ab. Nach Beginn der Veranstaltung kann eine Teilnahme nicht mehr erfolgen!
Die Belehrungen für Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln finden im Kreistagssitzungssaal statt.
Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich!
Termine für Gruppen aus dem Bereich des Ehrenamts:
- Schulpraktikanten/innen und größere Gruppen melden sich bitte telefonisch an:
Tel. 0 45 31 / 160 1393
Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen
- Personalausweis
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz – nur für Personen unter 16 Jahren.
Gebühren
- Online-Belehrungen gem. §43 IFSG = 25,00 €
- Belehrungen gem. § 43 IfSG in Präsenz (Gruppen) = 30,00 €
Einzelbelehrung gem. § 43 IfSG in Präsenz = 35,00 € - Zweitschrift gem. § 43 IfSG = 15,00 €
- Rechnung oder Kartenzahlung