MRE-Netzwerk
Was sind MRE?
Die Abkürzung MRE steht für Multiresistente Erreger. Unter diesem Begriff sind verschiedene Bakterien zusammengefasst, die eine Unempfindlichkeit gegenüber verschiedener Antibiotikagruppen aufweisen. Hierzu zählen u.a.:
- MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus)
- MRGN (Multiresistente gramnegative Stäbchenbakterien)
- VRE (Vancomycin resistente Enterokokken)
- MDR Tuberkulose (Multidrug-resistant tuberculosis)
Vertiefende Informationen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokumenten und Links.
Termine & Aktuelles
Auftaktveranstaltung MRE-Netzwerk Stormarn
Termin: 27.11.2024, 14:00 – 18:00 Uhr
Ort: Kreis Stormarn, Raum KTU1/2, Mommsenstr. 13, 23843 Bad Oldesloe
MRE-Netzwerk
Die zunehmende Verbreitung Multiresistenter Erreger stellt eine Herausforderung in den Einrichtungen des Gesundheitswesens dar.
Ein gut abgestimmtes Handeln zwischen den betroffenen Einrichtungen ist ein wesentlicher Baustein zur Prävention einer Weiterverbreitung.
Der Kreis Stormarn etabliert ein MRE-Netzwerk, das dem gegenseitigen Austausch zwischen allen Akteuren in der ambulanten sowie stationären Versorgung dient.
Was macht ein MRE-Netzwerk?
- Schulung und Sensibilisierung des medizinischen und pflegerischen Personals zum Thema MRE
- Entwicklung von regionalen Leitlinien und Hygienestandards zur Prävention von Infektionen
- Sensibilisierung für einen rationalen Einsatz von Antibiotika
- Förderung und Stärkung der Surveillance von MRE
- Aufklärung und Information von Patienten und Angehörigen durch Informationsmaterial
- Regelmäßige Netzwerktreffen zum gegenseitigen Austausch
Wer kann am Netzwerk teilnehmen?
- Personal aus Kliniken, Pflegeheimen, Rettungsdiensten, Arztpraxen, in sonstigen Gesundheitsberufen tätige Personen (z.B. Physiotherapeut*Innen, Hebammen u.a.), Personal aus Gemeinschaftseinrichtungen
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Tätigkeit in einer Einrichtung im Kreis Stormarn.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular an!
Allgemeine Informationen & Links
Meldepflichten für Multiresistente Erreger
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz besteht eine Labormeldepflicht bei direktem Nachweis der folgenden Erreger:
- MRSA; Meldepflicht nur für den Nachweis aus Blut oder Liquor.
- Enterobacterales bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen außer bei natürlicher Resistenz; Meldepflicht nur bei Infektion oder Kolonisation (4MRGN).
- Acinetobacter spp. bei Nachweis einer Carbapenemase-Determinante oder mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen außer bei natürlicher Resistenz; Meldepflicht nur bei Infektion oder Kolonisation (4MRGN).
- www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__7.html
MRSA
www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/mrsa/
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Tabelle_MRSA.html
MRGN
Rechtliche Grundlage: §2(1) GDG und §11(2) MedIpVO
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Tabelle_MRGN.html
VRE
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Tabelle_VRE.html
Regionale Netzwerke
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/Netzwerke_node.html
Antibiotikaresistenzen
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/Antibiotikaresistenz_node.html
Robert Koch Institut: Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Gesamtliste.html
AKTION Saubere Hände
www.aktion-sauberehaende.de/
Rechtliche Grundlage & Kontakt
Rechtliche Grundlage
Die Koordination von Netzwerken zur Bekämpfung von multiresistenten Erregern ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach §2 GDG und §11(2) MedIpVO.
Kontakt
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter
infektionsschutz@kreis-stormarn.de
Telefon: 04531-160-1307
Telefax: 04531-160-1626
Zur Teilnahme am MRE-Netzwerk melden Sie sich bitte über das Kontaktformular an!