Umrechnung von Bodenrichtwerten
Umrechnung von Bodenrichtwerten auf andere Grundstücksgrößen
(individueller Wohnungsbau):
Öffnen Sie die Excel-Tabelle im neuen Fenster, im Format XLS
Hinweis: Falls das direkte Öffnen der Excel-Tabelle nicht klappt, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das jeweilige Format, speichern mit "Ziel speichern unter" die Datei auf Ihrem System und öffnen diese dann von dort.
Nutzerhinweise: Der von Ihnen ausgewählte Bodenrichtwert für individuellen Wohnungsbau (z. B. Einfamilienhausgrundstück) bezieht sich auf eine andere Grundstückegröße als das Grundstück, das Sie bewerten möchten. Hier finden Sie eine Möglichkeit, mit der Sie den Bodenrichtwert auf abweichende Grundstücksgrößen umrechnen können. Sie brauchen dazu nur drei Felder in der Umrechnungsdatei ausfüllen:
- Bodenrichtwert: Hier geben Sie den Bodenrichtwert in €/m² ein.
- Bezugsgröße des Bodenrichtwertes in m²: Hier geben Sie die zugeordnete Grundstücksgröße zum Bodenrichtwert an. Bei Einfamilienhausgrundstücken meist 600m², tlw. 1.000 m². Bei Grundstücken für Doppelhaushälften 350 m² und für Reihenhäuser 200 m².
- Tatsächliche Grundstücksgröße: Hier geben Sie die Grundstücksgröße Ihres zu bewertenden Grundstückes in m² an.
Die Umrechnung eignet sich meist für Grundstücke bis ca. 1.000 m² (für Einfamilienhausgrundstücke/Bezugsgröße 600 m²) bzw. bis ca. 1.500 m² (für Einfamilienhausgrundstücke/Bezugsgröße 1.000 m²). Die Umrechnungsdatei liefert Ihnen einen umgerechneten Bodenrichtwert, der sich auf die von Ihnen gewählte Grundstücksgröße bezieht. Der umgerechnete Bodenrichtwert ergibt sich als Mittelwert aus drei norddeutschen Umrechnungsmethoden.
Grundsätze: Je größer das Grundstück ist, desto geringer ist der Bodenwert in €/m² bei gleicher Nutzung in der Regel. Es gilt auch: Je kleiner das Grundstück ist, desto höher ist der Bodenwert in €/m² bei gleicher Nutzung in der Regel. Technische Voraussetzung: MS Excel.
Umrechnung von Bodenrichtwerten auf andere Geschossflächenzahlen
(Geschosswohnungsbaugrundstücke bzw. Wohn- und Geschäftshausgrundstücke):
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Hinweis: Falls das direkte Öffnen der Excel-Tabelle nicht klappt, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das jeweilige Format, speichern mit "Ziel speichern unter" die Datei auf Ihrem System und öffnen diese dann von dort.
Nutzerhinweise: Der von Ihnen ausgewählte Bodenrichtwert für Geschosswohnungsgrundstücke bzw. Wohn- und Geschäftshausgrundstücke bezieht sich auf eine andere Geschossflächenzahl als das Grundstück, das Sie bewerten möchten. Hier finden Sie eine Möglichkeit, mit der Sie den Bodenrichtwert auf abweichende Geschossflächenzahlen umrechnen können. Sie brauchen dazu nur drei Felder in der Umrechnungsdatei ausfüllen:
- Bodenrichtwert: Hier geben Sie den Bodenrichtwert in €/m² ein.
- Bezugsgröße des Bodenrichtwertes als Geschossflächenzahl: Hier geben Sie die zugeordnete Geschossflächenzahl zum Bodenrichtwert an (meist zwischen 0,6 und 1,8).
- Tatsächliche Geschossflächenzahl: Hier geben Sie die Geschossflächenzahl Ihres zu bewertenden Grundstückes in m² an.
Die Umrechnung eignet sich meist für Grundstücke ab einer Geschossflächenzahl von ca. 0,4. Die Umrechnungsdatei liefert Ihnen einen umgerechneten Bodenrichtwert, der sich auf die von Ihnen gewählte Geschossflächenzahl bezieht. Der umgerechnete Bodenrichtwert ergibt sich aus der Umrechnungsmethode gemäß der Wertermittlungrichtlinien 2006.
Grundsätze: Je intensiver das Grundstück baulich ausgenutzt ist bzw. werden kann, desto höher ist der Bodenwert in €/m² in der Regel. Es gilt auch: Je geringer das Grundstück baulich ausgenutzt ist bzw. werden kann, desto niedriger ist der Bodenwert in €/m² in der Regel. Technische Voraussetzung: MS Excel.