Stabsbereich 80 - Steuerung und Kommunales

Die Aufgaben des Stabsbereiches Steuerung und Kommunales:

Steuerung

  • Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Gesamtsteuerung der Verwaltung
  • Koordination der Leistungen der Stabs- und Fachbereiche
  • Koordinierung des Gesamtkonzeptes Verwaltungsreform und anderer fachübergreifender Planungen, Strategien und Konzepte
  • Berichtswesen für Verwaltungsführung und Politik
  • Beteiligungscontrolling
  • Projektarbeit mit Schwerpunkt Verwaltungsreform; Soziale Medien
  • Weiterentwicklung des Steuerungsinstrumentariums

Kommunales

Die Kommunalaufsicht hat vor allem die Aufgabe, die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie prüft, ob die Kommunen ihre Selbstverwaltungsaufgaben gesetzmäßig erfüllen und beispielsweise Entscheidungen gemeindlicher Gremien rechtmäßig getroffen wurden. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören z.B. die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung, die Bauleitplanung und die Errichtung öffentlicher Einrichtungen. Die Kommunalaufsicht entscheidet auch über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren.

Im Kreistagsbüro werden alle Angelegenheiten des Kreistages und seiner Mitglieder koordiniert, vorbereitet und weitergeleitet (z. B. Sitzungseinladungen, Sitzungsvorlagen, Protokollführung, Entschädigungsabrechnung). Außerdem berät das Büro die Verwaltungsspitze und die Gremien in allen kommunalverfassungsrechtlichen Fragen (z.B. Entscheidungszuständigkeiten, Regularien in Sitzungen der Kreisgremien usw.).

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst den gesamten Informationsdienst der Kreisverwaltung. Dazu gehört auch die Koordination von Repräsentationsaufgaben. Die Fachbereiche und Fachdienste der Kreisverwaltung werden außerdem bei der Durchführung von Veranstaltungen unterstützt.