Kreis Stormarn fördert Klimaschutz am Bau für Gemeinden und Städte
Der Kreis Stormarn legt eine Förderrichtlinie auf, mit der Investitionen in den Klimaschutz an den Gebäuden der Gemeinden, Ämter und Städte im Kreis gefördert werden können.
So soll die Vorbildfunktion bei den öffentlichen Gebäuden im Kreis gefördert werden und besonders Kinder und Jugendliche erneuerbare Energien als Selbstverständlichkeit im Alltag erleben.
„Wir wollen etwas dazu tun, dass in jeder Gemeinde Klimaschutz umgesetzt werden kann, auch bei knappen Haushalten“, so Landrat Dr. Henning Görtz.
Die Politik hat für dieses Jahr 500.000 € zur Verfügung gestellt, die auch direkt an die Gemeinden, Ämter und Städte verteilt werden sollen, die in den nächsten 2 Jahren in den Klimaschutz investieren.
Was wird gefördert?
- Photovoltaik-Anlagen - PV-Anlagen, PV-Anlagen mit Speicher, PV-Anlagen mit Visualisierung für Schulen
- Visualisierung der direkten Erzeugung von Erneuerbaren-Energien an Schulen
- Solarthermische Anlagen – zur Heizungsunterstützung oder zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
- Energetische Sanierungsmaßnahmen - Maßnahmen, die nachweislich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen
- Ladestationen, wenn sie im Zusammenhang mit zusätzlichen Erneuerbaren Energien z.B. PV-Anlagen errichtet werden
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Einbau von Regenwasserzisternen zur Nutzung von Regenwasser im Außenbereich anstelle von Trinkwasser
- Serverkühlung mittels Erdkühle anstelle von Klimaanlagen mit Treibhausrelevanten Kühlmitteln
- Wärmepumpen zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen oder ungenutzter Abwärme wie z.B. Geothermie, Abwasserwärme, Abwärme aus anderen Quellen (keine einfachen Luft-Wasser- oder Luft-Luft-Wärmepumpen
- Nahwärmenetze
- Innovative Projekte zur CO2-Minderung mit konkreter Berechnung
- Insektenfreundliche LED-Straßenbeleuchtung – nur mit Nachtabschaltung
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Antrag kann man maximal 10.000 € und bis zu 50% der Investitionssumme bekommen.
Mehrere Anträge pro Kommune sind möglich, der jeweils erste Antrag hat Priorität 1. Werden mehr Mittel als vorhanden beantragt, erhalten zuerst die ersten Anträge Fördermittel (und zwar nach dem Windhundprinzip). Weitere Details finden sich in der Förderrichtlinie.
Anträge können ab dem 21.9. gestellt werden, Stichtag ist der 15.11.23. Danach bekommen Kommunen die Förderbescheide und in diesem Jahr schon die Mittel ausbezahlt.
Weitere Informationen und den Förderantrag findet man auf der zugehörigen Internetseite des Kreises.