Fachbereich 2 - Jugend und Schule
Der Fachbereich 2 - Jugend und Schule nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers (Jugendamt) der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im Kreis Stormarn.
Der Fachbereich umfasst die
- Stabsstelle 20 - Steuerungs- und Controllingunterstützung
- Bildungsmanagement
- Digitalisierung
- Fach -und Finanzcontrolling
- Frühe Hilfen/ Familienzentren
- Gremienbetreuung
- Haushaltswesen
- Jugendarbeit
- Jugendhilfeplanung
- Koordination Kinder- und Jugendschutz
- Ressourcenverwaltung
und die Fachdienste
- Fachdienst 21 - Soziale Dienste
- Adoptions- und Pflegekinderdienst
- Allgemeiner Sozialdienst
- Betreute Wohnformen
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Fachdienst 22 - Wirtschaftliche Hilfen
- Unterhaltsvorschusskasse
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
- Beistandschaften
- Betreuungsamt
- Vormundschaften
- Fachdienst 24 - Schule
- Schulträgerangelegenheit
- Schulamt / Schulaufsicht
- Schulpsychologischer Dienst
- Schulentwicklungsplan
- Schülerbeförderung
- Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung
- Heimaufsicht
- Kita Bedarfsplanung
- Kita-Förderung
- Sozialstaffel
- Tagespflegeförderung
Der Fachbereich 2 verfügt über Außenstellen, den sogenannten allgemeinen Sozialdienst (ASD). Er ist dezentral über das gesamte Kreisgebiet verteilt.
Handbuch Kinderschutz
Soziale Frühwarnsysteme sollen dazu beitragen, dass riskante Entwicklungen und problematische Situationen für Kinder und Familien frühzeitig, das heißt bevor Risiken/Probleme entstehen und sich verfestigen, erkannt und bearbeitet werden.
Das Handbuch Kinderschutz (früher Handbuch Kindeswohlgefährdung) soll Schritte und Wege aufzeigen, wie in einer Einrichtung mit Signalen (bemerkenswerten Dingen, Auffälligkeiten, Unsicherheiten etc.) umgegangen werden kann.
Das „Handbuch Kinderschutz“ unternimmt den Versuch, für die Beteiligten eine gemeinsame Verständigungsebene zu eröffnen. Damit ist es sowohl eine Orientierungshilfe als auch eine Aufforderung zur Veränderung, Weiterentwicklung und zur Verbesserung.
Mit der Novellierung des SGB VIII zum 01. Oktober 2005 ist in § 8 a die Garantenfunktion des Jugendamtes zum Kindeswohl ausdrücklich beschrieben. Diese Garantenfunktion nehmen die sogenannten "insoweit erfahrenen Fachkräfte" wahr.