Fachdienst 24 - Schule
Der Fachdienst Schule nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Schulamt / Schulaufsicht
- Schulentwicklungsplan
- Schulpsychologischer Dienst
- Schulträgerangelegenheit
- Schülerbeförderung
Aufgabe des Fachdienstes Schule ist die Verwaltung der kreiseigenen Schulen, die Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene sowie die Sportförderung. Der Kreis ist Schulträger von 2 Beruflichen Schulen in Ahrensburg und Bad Oldesloe und eines Förderzentrums für geistige Entwicklung (Förderzentrum G) in Ahrensburg.
Als Schulträger stellt der Kreis gemäß § 48 Schulgesetz die nötigen sächlichen und personellen Rahmenbedingungen für die Ausübung des pädagogischen Auftrages der Schule sicher. Dazu gehören unter anderem:
- die Errichtung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude und -anlagen
- das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schulen
- die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen sowie Lern- und Lehrmitteln
Die Schulentwicklungsplanung ist eine Pflichtaufgabe des Kreises gemäß § 51 Schulgesetz. Die Kreise sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.
Der Kreis Stormarn, Fachdienst Schule, übernimmt die Schülerbeförderungskosten für die Schüler und Schülerinnen, die im Kreisgebiet wohnen, jedoch außerhalb des Kreises (Lübeck, Hamburg und Norderstedt) eine öffentliche, allgemeinbildende Schule besuchen.
Dem Fachdienst Schule ist auch die untere Landesbehörde als Schulaufsicht organisatorisch angegliedert. Die Schulrätin und der Schulrat sind Landesbedienstete und als Schulaufsichtsbeamtete im Kreis Stormarn tätig.
Der schulpsychologische Dienst unterstützt und berät alle an Schule Beteiligten bei Problemen in oder mit der Schule. Die Schulpsychologinnen sind als Landesbedienstete im Kreis Stormarn tätig.