Schülerbeförderung Kreis Stormarn
Jetzt online eine Schülerfahrkarte für das kommende Schuljahr beantragen
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat gemeinsam mit den Kreisen Segeberg und Stormarn im Mai 2021 ein vereinfachtes, digitales Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten (OLAV) eingeführt. Die Beantragung von Schülerfahrkarten erfolgt ganz einfach online unter www.ticket-olav.de.
Alles, was Eltern für den Antrag benötigen, ist ein Passbild des berechtigten Kindes in digitaler Form zum Hochladen in das System.
OLAV prüft automatisch den Anspruch und die Mitarbeiter*innen der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten bestellen daraufhin die Fahrkarte, welche über die Schule an die Kinder ausgegeben wird.
Anspruch auf eine Fahrkarte haben Schüler und Schülerinnen, die
- eine öffentliche allgemeinbildende Schule der Klassenstufe 1 bis 10 besuchen
Privatschulen und berufliche Schulen sind keine Schulen in diesem Sinne - ihren Wohnort im Kreis Stormarn haben
- nicht am Schulort wohnen
- einen Schulweg von mehr als 2 km in Klassenstufe 1 – 4 haben
- einen Schulweg von mehr als 4 km in Klassenstufe 5 – 10 haben.
Beförderung Förderzentrum (Hamburg, Lübeck und Bad Segeberg)
Ihr Kind besucht ein Förderzentrum in den o.g. Orten, dann können Sie einen Antrag (s. Vorlage) für eine Sonderbeförderung beim Kreis Stormarn stellen. Bitte reichen Sie den Antrag jährlich bis zum 31. Mai bei uns ein, damit eine evtl. Beförderung sichergestellt werden kann.
Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung
- §114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)
- Satzung des Kreises Stormarn über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 18.12.1995 (Inkrafttreten: 01.08.2019)