Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Als alleinsorgende Mutter können Sie auf Antrag eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativattest/Alleinsorgebescheinigung) erhalten, wenn…

  • Sie nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren und
  • keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht vorliegt.

Es werden Negativatteste / Alleinsorgebestätigungen (Bescheinigungen für alleinsorgende Elternteile) ausgestellt. Hierfür ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes nötig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bescheinigung nicht sofort ausgestellt werden kann, wenn das Kind in einem anderen Landkreis geboren wurde.

Hier finden Sie das Dokument zur Beantragung der Negativbescheinigung