Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Serviceangebot des Jugendamtes. Sie können diese beantragen, wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder das Kind bei gemeinsamem Sorgerecht überwiegend bei Ihnen lebt.

Der Beistand unterstützt Sie kompetent

  • bei der Feststellung der Vaterschaft
  • bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes

Er berechnet den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.

Er vertritt Ihr Kind in gerichtlichen Verfahren, wenn dies erforderlich wird.

Er bietet Ihnen die Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen über ein Konto des Jugendamtes verwalten zu lassen.

Falls nötig, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vom Beistand eingeleitet werden.

Sie können die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes

Sofern vorhanden:

  • Unterhaltstitel
  • Scheidungsurteil
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung